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Grünstahl-Definition: Die Bewertung sollte dem tatsächlichen CO₂-Fußabdruck folgen

Vor dem Hintergrund anstehender europäischer Weichenstellungen zur Definition von „grünem Stahl“ – unter anderem im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, des Clean Industrial Deal und des geplanten Industrial Accelerator Act – drängt der BDE auf eine Klassifizierung, die sich ausschließlich an den tatsächlichen Treibhausgasemissionen orientiert.

Die Stahlindustrie verursacht laut der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, kurz JRC, rund fünf bis sechs Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU. Wie das künftige Klimalabel ausgestaltet wird, entscheidet maßgeblich darüber, welche Produkte in öffentlichen Vergabeverfahren und Förderprogrammen bevorzugt werden. Damit setzt das Klassifizierungssystem entscheidende Anreize für die Rohstoff- und Energiewende entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Zwei Modelle mit unterschiedlicher Logik
In der Debatte um das passende Bewertungssystem stehen sich im Wesentlichen zwei Modelle gegenüber: der Ansatz des JRC und der von der Wirtschaftsvereinigung Stahl entwickelte Low Emission Steel Standard, kurz LESS. Beide Systeme erfassen den gesamten Bilanzraum von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor – Cradle-to-Gate einschließlich der vorgelagerten Lieferkette. In ihrer Bewertungslogik unterscheiden sie sich jedoch grundlegend. Während das JRC auf feste, absolute CO₂-Grenzwerte setzt, arbeitet LESS mit einer sogenannten „Sliding Scale“. Dieses Verfahren koppelt die zulässige Emissionsschwelle an den eingesetzten Schrottanteil. Je weniger Rezyklat in der Produktion verwendet wird, desto höher kann der CO₂-Ausstoß ausfallen, der für das Erreichen derselben LESS-Klasse akzeptiert wird.

„Ein Grünstahl-Label muss auf den ersten Blick zeigen, wie viele Treibhausgasemissionen je Tonne Stahl tatsächlich anfallen. Der in LESS verankerte Sliding-Scale-Ansatz konterkariert genau dieses Ziel: Die erzbasierte Oxygenroute verursacht mehr als dreimal so hohe Treibhausgasemissionen wie die Elektrostahlroute, erhält aber dieselbe LESS-Klasse. Das JRC lehnt diese Verzerrung zu Recht ab und setzt auf diskriminierungsfreie, rein emissionsbasierte Klassen. Dieser Ansatz muss beibehalten werden. Nur so erhalten Beschaffer eine verlässliche Orientierung, und nur so wird der Einsatz von Recyclingrohstoffen gestärkt, statt die Transformation der Stahlindustrie regulatorisch auszubremsen“, erklärt Bernd Fleschenberg, Vorsitzender des Arbeitskreises Metallrecycling im BDE.

Zugleich weist auch der EU-JRC-Vorschlag in seiner jetzigen Form Schwächen auf, da die vorgesehenen Klassengrenzen zu wenig Ambition aufweisen und theoretisch selbst konventionellem Hochofenstahl die Einstufung als „grüner Stahl“ ermöglichen würden. Neben einer deutlichen Anhebung der Ambitionsniveaus verlangt der Verband daher die frühzeitige Festlegung eines verbindlichen Minderungspfads für die Schwellenwerte im delegierten Rechtsakt, um Anlagenbetreibern und Investoren die nötige Planungs- und Investitionssicherheit zu garantieren.

Verlässliche Anreize für Investitionen
„Die Transformation der Industrie gelingt nur mit ehrlichen Marktbedingungen und langfristiger Planungssicherheit. Wir brauchen ein Grünstahl-Label, das sich strikt am absoluten CO₂-Fußabdruck ausrichtet und einen verbindlichen Minderungspfad festlegt. Nur so belohnen wir echte Klimaziele und schaffen verlässliche Anreize für die Investitionen von morgen“, betont Dr. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE. Aus Sicht des Verbandes ergeben sich daraus zentrale Kernforderungen für die künftige Grünstahl-Definition:

Bewertung ausschließlich anhand des CO₂-Fußabdrucks: Die Klassifizierung muss auf dem absoluten Product Carbon Footprint auf Cradle-to-Gate-Basis beruhen. Eine Sliding Scale, welche die zulässige Emissionsschwelle an den Schrottanteil koppelt, lehnt der BDE ab.

Vorgelagerte Lieferkette vollständig einbeziehen: Emissionsintensive Prozessschritte dürfen nicht durch eine Verlagerung in Länder außerhalb der Europäischen Union aus der Klimabilanz herausfallen. Ambitionierte Klassengrenzen festlegen und Spitzenreiter belohnen: Die Grünstahl-Definition muss sich am absoluten CO₂-Fußabdruck orientieren und besonders emissionsarme Produkte belohnen. Die Klassengrenzen dürfen nicht lediglich die Bandbreite der heutigen Emissionen im Markt abbilden, sondern müssen wissenschaftlich begründet und an der erforderlichen Transformation ausgerichtet sein.

Planbarkeit und verbindlichen Minderungspfad gewährleisten: Der delegierte Rechtsakt muss einen verbindlichen Pfad zur schrittweisen Absenkung der Emissionsschwellen vorsehen. Eine lediglich unverbindliche Evaluation der Klassengrenzen reicht nicht aus. Nur ein frühzeitig festgelegter Minderungspfad schafft verlässliche Investitions- und Planungssicherheit für Anlagenbetreiber, Investoren und die gesamte Branche.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2026, Seite 4, Foto: MSV, KI-generiert)

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