Effizienter Gewässerschutz und EU-weite Vergleichbarkeit

Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 gelten spätestens ab 31. Juli 2027 europaweit deutlich verschärfte Anforderungen für die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) auf Kläranlagen.

Die Richtlinie sieht eine Überwachung auf Basis von zeit- oder mengenproportionalen 24h-Mischproben vor. Die in Deutschland praktizierte qualifizierte Stichprobe beziehungsweise 2h-Mischprobe ist in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie nicht vorgesehen. Die DWA fordert eine vollständige und unveränderte Übernahme der europäischen Überwachungsmethodik. Die Jahresmittelwerte zusätzlich zu den bestehenden Mindestanforderungen aufzunehmen, würde einen erheblichen und vermeidbaren bürokratischen Aufwand bedeuten. Detaillierte Begründungen bietet das DWA-Positionspapier „Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor – Für eine 1:1-Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in deutsches Recht“.

Die Bewertung der Nährstoffelimination anhand von Jahresmittelwerten entspricht dem tatsächlichen Einfluss auf die Gewässerqualität und steht im Einklang mit der deutschen Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Die europäische Methodik ermöglicht einen bedarfsgerechten Betrieb von Kläranlagen, reduziert den Energieeinsatz und minimiert den Einsatz von Fällmitteln und Kohlenstoffquellen – mit positiven Effekten auf Betriebskosten und CO₂-Emissionen. Die qualifizierte Stichprobe erfordert eine regelmäßige behördliche Präsenz. Eine vereinfachte Überwachung würde aus Sicht der DWA die Überwachungsbehörden entlasten.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2026, Seite 18, Foto: Avatar_023 / stock.adobe.com)