Kommunale Kläranlagen halten EU-Vorgaben flächendeckend ein

Novellierte Kommunalabwasserrichtlinie erfordert Nachrüstungen bei der Stickstoffelimination.

Die kommunalen Kläranlagen in Deutschland halten die Vorgaben der EU zur Abwasserbehandlung nach wie vor flächendeckend ein. Das belegt der aktuelle DWA-Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen. Jährlich analysiert und dokumentiert die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) die Leistungsfähigkeit der kommunalen Abwasserbehandlung in der Bundesrepublik und zeigt auch diesmal konkreten Handlungsbedarf auf. So müssten insbesondere größere Kläranlagen mit hohen Stickstofffrachten im Zulauf die Stickstoffkonzentrationen im Ablauf noch weiter reduzieren, um die kommenden strengeren EU-Vorgaben einzuhalten.

Phosphor- und Stickstofffracht minimiert
Der Leistungsnachweis 2025 bezieht sich auf die Messdaten des Jahres 2024. Die kommunalen Kläranlagen haben 2024 bei den Nährstoffen Phosphor und Stickstoff sowohl die Grenzwerte im Kläranlagenablauf eingehalten als auch die Mindestabbauraten – das Verhältnis von Konzentration im Kläranlagenzulauf zur Konzentration im Kläranlagenablauf – sicher erreicht. In konkreten Zahlen: Die Phosphorfracht im Zulauf der Kläranlagen wurde von 5,9 mg/l um 92,3 Prozent auf 0,46 mg/l reduziert, die Stickstofffracht von 43,6 mg/l im Zulauf um 82,1 Prozent auf 7,8 mg/l im Kläranlagenablauf minimiert.

Mit der Nährstoffelimination, einer der zentralen Elemente der Abwasserbehandlung, soll eine Eutrophierung der Gewässer, eine Überdüngung aufgrund einer zu hohen Anreicherung mit Nährstoffen, verhindert werden. Zur Verbesserung des Gewässerschutzes hat die EU mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie die seit 1991 geltenden Vorgaben zum Nährstoffabbau bei der Abwasserbehandlung deutlich verschärft.

Die Phosphorkonzentration im Ablauf darf zukünftig maximal 0,7 mg/l betragen; für sehr große Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten beläuft sich der Phosphorgrenzwert auf 0,5 mg/l. Alternativ gibt die EU Eliminationsraten von 87,5 Prozent (10.000 bis 150.000 EW) beziehungsweise 90 Prozent (ab 150.000 EW) vor. Für Gesamtstickstoff gelten Konzentrationsgrenzwerte von 10 mg/l ab 10.000 Einwohnerwerten und 8 mg/l ab 150.000 Einwohnerwerten. Die alternative Eliminationsrate beläuft sich für alle Anlagen auf 80 Prozent. Die Grenzwerte müssen ab 2045 bundesweit eingehalten werden; bis dahin sind prozentuale Zwischenziele zu erreichen.

Der DWA-Leistungsnachweis belegt, dass die kommunalen Kläranlagen im bundesweiten Mittel die neuen verschärften Grenzwerte und Mindesteliminationsraten sowohl für Stickstoff als auch für Phosphor bereits heute einhalten. Im Mittel heißt aber nicht flächendeckend. 84 Prozent der mittelgroßen Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten unterschreiten zwar bereits heute sowohl den zukünftigen Grenzwert von 10 mg/l für Gesamtstickstoff und bauen auch Stickstoff zu mindestens 80 Prozent ab.

Zwölf Prozent dieser Anlagen können aber gegenwärtig weder den maximalen Konzentrationsgrenzwert einhalten noch die Mindestabbaurate erreichen. Etwas schlechter ist die Situation bei den großen Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten. Zwei von drei Kläranlagen dieser Größenklasse halten bereits heute den Grenzwert von 8 mg/l oder die Mindestabbaurate von 80 Prozent ein. Jede dritte Kläranlage dieser Größenklasse erreicht aber aktuell weder die zukünftig geltende Maximalkonzentration noch die alternativ gültige Mindestabbaurate.

1:1-Umsetzung mit Beibehaltung der Wahlmöglichkeit
Die EU fordert in der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie die Einhaltung der Maximalkonzentration oder das Erreichen der Mindestabbaurate. Zum Einhalten der EU-Anforderungen reicht das Erfüllen eine dieser beiden Vorgaben aus. Deutschland muss die Richtlinie 1:1 umsetzen und auf nationale Verschärfungen verzichten; das Erfüllen beider Kriterien darf kein deutscher Sonderweg werden. Ansonsten drohen der Abwasserwirtschaft – und damit den Bürgern über die Abwassergebühren – hohe Kosten.

Dies zeigt eine Sonderauswertung im Leistungsnachweis 2025: Während lediglich zwölf Prozent der Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten weder die maximale Ablaufkonzentration noch die Mindestabbaurate erreichen, würde sich bei gleichzeitiger Anwendung beider Kriterien der Anteil fast verdreifachen. Aktuell realisieren 84 Prozent der Anlagen dieser Größenklasse eine Ablaufkonzentration von unter 10 mg/l und 70 Prozent eine Elimination von mehr als 80 Prozent; 33 Prozent der Anlagen halten beide Kriterien nicht gleichzeitig ein.

Noch deutlicher sind die Zahlen für große Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten. 44 Prozent der Kläranlagen dieser Größenklasse überschreiten aktuell den zukünftigen Grenzwert von 8 mg/l. Besonders ausgeprägt ist dies bei großen Kläranlagen mit hohen Stickstofffrachten im Zulauf von mehr als 50 mg/l. Diese Anlagen halten zwar die Mindestabbaurate von 80 Prozent ein; drei von fünf dieser Kläranlagen reißen aber aufgrund der hohen Stickstoffkonzentration im Zulauf den Grenzwert von 8 mg/l.

Die DWA plädiert vor diesem Hintergrund für eine pragmatische Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie mit Augenmaß. Unnötige Kosten durch einen nationalen Sonderweg seien im Sinne eines effizienten Gewässerschutzes unbedingt zu vermeiden.

Quelle: DWA

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2026, Seite 14, Foto: Veolia)