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Neue EU-Auditpflichten für Abfallexporte: Recyclingverbände fordern Klarheit

Der bvse unterstützt gemeinsam mit anderen europäischen Branchenverbänden einen dringenden Appell an die EU-Kommission, rasch Klarheit über die geplanten Auditverpflichtungen im Rahmen der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung (Waste Shipment Regulation, WSR) zu schaffen.

Über die europäische Branchenplattform Recycling Europe hat sich der bvse an einem Positionspapier beteiligt, das auf erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten für Unternehmen der Recyclingwirtschaft hinweist. Die verpflichtenden externen Audits für Exportanlagen in Drittstaaten sollen ab 21. Mai 2027 gelten. Gleichzeitig will die EU erst im November 2026 festlegen, in welche Nicht-OECD-Länder bestimmte Abfälle künftig überhaupt exportiert werden dürfen.

Aus Sicht der Branche entsteht dadurch ein massiver Planungsengpass: Unternehmen müssten innerhalb weniger Monate entscheiden, mit welchen Partneranlagen sie künftig zusammenarbeiten können, Audits organisieren und die Anerkennung durch Behörden sicherstellen – ohne klare Vorgaben zu Kriterien, Verantwortlichkeiten oder gegenseitiger Anerkennung von Prüfungen. „Der derzeitige Zustand gleicht einem regulatorischen Nebel“, konstatiert Romy Kölmel, Referentin beim bvse und Vizepräsidentin der European Paper Recycling Branch. „Unternehmen sollen sich auf neue Auditpflichten vorbereiten, wissen aber weder, welche Standards genau gelten, noch welche Anlagen in Drittstaaten künftig überhaupt beliefert werden dürfen.“

Handelsstörungen und Marktverwerfungen drohen
Kölmel warnt davor, dass die fehlende Planungssicherheit bereits jetzt Auswirkungen auf internationale Geschäftsbeziehungen habe: „Wenn Exportmöglichkeiten faktisch von heute auf morgen unsicher werden, droht ein De-facto-Exportstopp. Das macht die EU schon jetzt zu einem unattraktiven Handelspartner für Recyclingunternehmen in Nicht-OECD-Ländern und gefährdet die optimale Nutzung von Sekundärrohstoffen, für die es innerhalb der EU keine stofflichen Verwertungsmöglichkeiten gibt.“

Das gemeinsame Positionspapier der europäischen Recyclingverbände macht deutlich, dass die Branche die Umweltziele der neuen Abfallverbringungsverordnung ausdrücklich unterstützt. Entscheidend sei jedoch eine klare, praktikable und koordinierte Umsetzung der Regeln.

Konkret fordert Recycling Europe von der EU-Kommission unter anderem:

  • mehr Transparenz beim Verfahren zur Zulassung von Nicht-OECD-Ländern für Abfallexporte,
  • Leitlinien zur praktischen Anwendung der Auditpflichten nach Artikel 46 der WSR,
  • gegenseitige Anerkennung der Audits in den EU-Mitgliedstaaten,
  • sowie realistische Umsetzungsfristen, etwa durch eine Verschiebung der Auditpflicht um mindestens sechs bis zwölf Monate.

„Recyclingunternehmen sind bereit, die neuen Anforderungen umzusetzen“, betont Kölmel. „Doch ohne klare Regeln und ausreichende Vorbereitungszeit drohen Handelsstörungen und Marktverwerfungen – mit negativen Folgen für funktionierende internationale Recyclingketten.“ Der bvse fordert die EU-Kommission daher auf, zeitnah für verbindliche Klarstellungen zu sorgen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine koordinierte Umsetzung der neuen Vorgaben sicherzustellen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2026, Seite 5, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

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