„Bahnzwang“ für Abfalltransporte
Seit Jahresbeginn 2026 müssen Abfalltransporte innerhalb Österreichs mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen ab einer Straßenstrecke von über 100 Kilometern grundsätzlich per Bahn oder mit einem Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoffpotenzial durchgeführt werden.
Bisher lag die Grenze bei 200 Kilometer im Jahr 2024 und 2025 beziehungsweise 300 Kilometer im Jahr 2023. Nach vorliegenden Zahlen wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.869 Angebotsanfragen gestellt, jedoch lediglich 108 positiv beantwortet. Das entspricht einer Ablehnungsquote durch die Bahn von 97,2 Prozent.
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich und die Verbände VDM und VOEB kritisieren diese Neuregelung im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz. Die Zielsetzung, Transporte auf die Schiene zu verlagern, sei grundsätzlich nachvollziehbar, gehe jedoch an der Realität vorbei. In der täglichen Praxis seien Bahnkapazitäten vielfach nicht verfügbar, Umschlag- und Verladeinfrastruktur fehle oder sei nicht geeignet, und die Abläufe seien für zeitkritische Abfall- und Sekundärrohstoffströme nicht planbar. Die Interessenvertretungen fordern daher die ersatzlose Streichung der 100-Kilometer-Schwelle und eine Beschränkung des sogenannten „Bahnzwangs“ auf wiederkehrende Abfallströme ab einer Tonnage von über 50 Tonnen.
Benachteiligung von Sekundärrohstoffen
Die neue Bestimmung erfolgt trotz der Tatsache, dass sich die Regierung ein „Ende der Benachteiligung von Sekundärrohstoffen“ im aktuellen Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt hat. Nach Ansicht der Interessenvertretungen ist diese Regelung nicht praxistauglich, verursacht erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Entsorgungsunternehmen und gefährdet die Kreislaufwirtschaft in Österreich. Vielmehr werden durch diese Regelung Sekundärrohstoffe massiv gegenüber primären Rohstoffen benachteiligt, da letztere keinem Bahnzwang unterliegen. Das sei ein untragbarer Wettbewerbsnachteil, sind sich die Experten einig. VOEB-Präsidentin Gabriele Jüly, Präsidentin: „Der Bahnzwang bedeutet für unsere Betriebe zusätzliche Abfragen, zusätzliche Dokumente und zusätzliche Kosten – ohne dass am Ende verlässlich Bahnkapazitäten bereitstehen.“
Viel Aufwand – kaum positive Ergebnisse
Zentraler Kritikpunkt ist der erhebliche administrative Mehraufwand trotz nicht bestehender Bahnkapazitäten beziehungsweise fehlenden logistischen Voraussetzungen. Unternehmen sind verpflichtet, vor Transporten Abfragen über die Plattform aufschiene.gv.at durchzuführen. Je nach Fall sind Vorabanfragen, Angebotsanfragen sowie unterschiedliche Bestätigungen notwendig, die teilweise beim Transport mitzuführen sind. Diese Pflichten bestehen selbst dann, wenn eine Abfallart gar nicht dem Bahnzwang unterliegt oder wenn in der Praxis ohnehin keine Bahnkapazitäten verfügbar sind. Die Interessenvertretungen sehen darin einen klaren Widerspruch zu den politischen Zielen der Entbürokratisierung. Bereits bestehende umfangreiche Dokumentationspflichten im Abfall- und Transportrecht würden durch zusätzliche Nachweise weiter verschärft.
Besonders kritisch bewerten die Verbände das Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Die bereits angeführte Ablehnungsquote durch die Bahn von 97,2 Prozent bezieht sich auf die bisherige 300-Kilometer-Grenze. Seit 1. Jänner 2026 gilt nun die 100-Kilometer-Grenze – die Zahlen der notwendigen Abfragen steigen daher noch mehr, was zu einer noch höheren Ablehnungsquote führt. Trotz dieser geringen Erfolgsquote seien Unternehmen verpflichtet, Zeit und Personal für detaillierte Anfragen aufzuwenden.
Gefährdung von Just-in-time-Lieferketten
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Auswirkungen auf die Logistik- und Produktionsabläufe der Kreislaufwirtschaft. Sekundärrohstoffe, die rechtlich als Abfall gelten, müssen häufig just-in-time bereitgestellt werden – etwa als Ersatzbrennstoffe oder als Inputmaterial für industrielle Produktionsprozesse, wie zum Beispiel Metallschrotte für die industrielle Hüttenproduktion. Verzögerungen durch verpflichtende Abfragen und Wartezeiten von bis zu zwei Werktagen auf Bestätigungen bei fehlender Bahnkapazität seien in diesen Fällen nicht akzeptabel und ein schwerwiegendes Produktionshindernis. Zudem seien Bahntransporte oft mit längeren Stand- und Lagerzeiten verbunden. Gerade bei Abfällen erhöhe dies Risiken wie Brandgefahr, Geruchsbelästigungen und zusätzlichen Flächenbedarf für Zwischenlager.
Fehlende Infrastruktur und mangelnde Transparenz
Die Interessenvertretungen weisen außerdem auf erhebliche Defizite bei Infrastruktur und Information hin. Die Plattform aufschiene.gv.at zeigt zwar Verladestellen, liefert jedoch keine ausreichenden Angaben zur tatsächlichen technischen Eignung, zu Genehmigungen, Lager- und Pufferkapazitäten, Personalressourcen oder Betriebszeiten. Gerade beim Abfalltransport seien diese Informationen essenziell, da Umschlag, Verschub, Zwischenlagerung und Entladung deutlich komplexer seien als bei reinen Lkw-Transporten. Hinzu kommt ein strukturelles Wettbewerbsproblem im Bahnsektor. Im Bereich des Einzelwagenverkehrs für Abfalltransporte existieren faktisch nur sehr wenige Anbieter. Das führt zu eingeschränkter Wahlfreiheit, mangelnder Planungssicherheit und steigenden Kosten für die betroffenen Unternehmen.
Geringe Klimawirkung bei hohen Kosten
Der „Bahnzwang“ wurde mit dem Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen eingeführt. Die Interessenvertretungen weisen jedoch darauf hin, dass Abfalltransporte nur einen sehr geringen Anteil (ca. 4 %) am gesamten Straßengüterverkehr haben. Gleichzeitig fehlen bislang belastbare Daten, die eine relevante CO₂-Einsparung durch die verpflichtende Verlagerung auf die Schiene belegen. Demgegenüber stehen hohe Verwaltungskosten für Unternehmen sowie erhebliche organisatorische Mehrbelastungen.
Auch alternative Verkehrsmittel wie Elektro- oder Wasserstoff-Lkw seien derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Hohe Anschaffungskosten, fehlende Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie notwendige Spezialaufbauten in der Abfallwirtschaft begrenzten den Einsatz solcher Fahrzeuge erheblich.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2026, Seite 6, Foto: MSV, KI-generiert)












