Steht recyceltes Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen vor dem Aus?

Noch vor einem halben Jahr hatte Kunstrasen auf Sportplätzen einen guten Ruf als pflegeleicht, witterungsbeständig, robust und fast das ganze Jahr bespielbar. Bis eine Forschergruppe eine Untersuchung veröffentlichte, die das künstliche Füllmaterial im Rasen als drittgrößte Quelle für Mikroplastik auswies, und damit für einen Imageverlust sorgte. Ist dadurch einer der wichtigsten Absatzmärkte für recyceltes Gummigranulat gefährdet?

Die Debatte um Kunstrasen, die durch die Untersuchung losgetreten wurde, betrifft weniger die künstlichen Halme aus Kunststoff, die Rasen nachahmen. Und das, obwohl eine Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens Eunomia im Auftrag der FIFA schon im März 2017 belegte, dass eine Wiederverwendung des ähnlich wie ein Teppich konstruierten Kunstrasens im häuslichen Bereich bestenfalls denkbar ist, sein Recycling überwiegend zum Downcycling führt, während seine Verbrennung und Deponierung je nach Herkunftsland zu den gebräuchlichsten Entsorgungsmethoden gehören. Immerhin besteht Kunstrasen (von oben nach unten) zu vier Prozent aus Polyethylen-Halmen, zu 44 Prozent aus einer Auffüllung mit Styrol-Butadien-Gummi, zu 49 Prozent aus einer darunter liegenden stabilisierenden Sand-Füllung, zu einem Prozent aus einer ersten Trägerschicht aus Polypropylen und zu drei Prozent aus einer zweiten Trägerschicht aus flüssigem Polyurethan oder Latex. Darunter kommt optional eine elastische Tragschicht zur Stoß-Absorption. Der Markt für die Auffüllung zwischen den Halmen – so die Eunomia-Studie – wird zu 83 Prozent dominiert von Styrol-Butadien-Gummi, einem rezyklierten Kautschuk-Granulat aus Gebrauchtreifen, sowie Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) und Thermoplastischen Elastomeren (TPE), beides synthetische Gummimischungen aus Primärmaterial. Aufgrund dieses Materials sei Kunstrasen auf Sportplätzen die drittgrößte Quelle für Mikroplastik, bilanzierte eine Berechnung des Fraunhofer Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (Umsicht) im Frühjahr 2019. (Noch im Juni 2018 hatte das Institut Kunstrasenplätze für Fußball und Hockey in einer Konsortialstudie auf Platz 5 gesetzt.) Rund 8.000 bis 11.000 Tonnen Kunststoffpartikel würden so jährlich in Deutschland durch Sportplätze in die Umwelt abgegeben.

Höchste Anforderungen erfüllt

Die Meldung löste eine Flut von Artikeln in der lokalen und überlokalen Presse aus, stieß aber auch auf Widerspruch. Der Burgheimer Kunstrasen-Hersteller Polytan konterte, dass die von Fraunhofer verwendeten Studien eine fehlende unterste Tragschicht und sehr lange Rasenfasern (60 mm) zugrunde legen, die entsprechend mit Material aufgefüllt werden müssten. In Deutschland sei jedoch mit DIN 18035-7 eine Bauweise mit elastischer Tragschicht und kürzeren Hälmchen (40 mm) vorgegeben, die viel weniger Auffüllmaterial benötigen – drei bis fünf statt 15 Kilo pro Quadratmeter. Zudem werde Kunstrasen von Polytan mit einem eigens entwickelten, gekräuselten Untergarn ausgeliefert, das das Füllgranulat besonders gut fixiert; was sich dennoch löst, könnten Roste und Drainage-Rillen für die Entsorgung auffangen. „Es muss im Laufe der Jahre nur eine geringe Menge Granulat nachgefüllt werden.“ Außerdem bestünden moderne Granulate wie Polytan nur noch zu einem knappen Drittel aus synthetischem Kunststoff; den überwiegenden Teil würden Hanf oder Kreide ausmachen. Und schließlich stellten Gummigranulate in Kunstrasen nach den europäischen Richtlinien keine gesundheitlichen Risiken dar und erfüllten die höchsten Anforderungen der aktuellen REACH-Vorgaben zum Verbraucherschutz sowie der Spielzeugnorm nach EN 71-3.

Die Bioverfügbarkeit entscheidet

Und Stefan Rau, Technischer Geschäftsführer des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie, hielt es für kontraproduktiv, Produkte aus recycelten Altreifen ohne verlässliche Faktenbasis abzuurteilen. Außerdem seien die Informationen über den Austrag von kleinen Granulaten in die Umwelt unzutreffend, wie bereits das zuständige Kommittee für DIN-Standards festgestellt habe. Um Gefahren für die Umwelt oder für die menschliche Gesundheit bestimmen und gesetzlich regulieren zu können, müssten die Expositionspfade Hautkontakt und Emissionen in die Luft qualitativ und quantitativ mit geeigneten Analysen abgebildet werden. „Die Inhaltsstoffe eines Produktes sind nicht bestimmend, sondern deren Bioverfügbarkeit.“ Hingegen hätten Vertreter des Bundesarbeitsministeriums auf EU-Ebene hinsichtlich künstlichen Sportplätzen die Anwendung der Regeln für den ständigen Produkt-Verbraucher-Hautkontakt auf verbraucherferne Produkte aus Gummi-Rezyklaten unterstützt.

Auf ein sicheres Niveau beschränkt

Zu den Entlastungszeugen zählte – partiell – auch die Europäische Chemikalien-Behörde (ECHA), die bereits im Sommer 2017 Proben aus Finnland, Italien, den Niederlanden, Portugal und dem Vereinigten Königreich untersucht hatte und zu dem Entschluss gekommen war, „dass die gesundheitlichen Bedenken beim Spielen auf künstlichen Oberflächen sehr gering sind, da die im Granulat gemessenen Konzentrationen der besorgniserregenden Chemikalien (einschließlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe, Metalle und Weichmacher) im Allgemeinen sehr gering waren“. In ihrem damaligen Newsletter befürwortete die Behörde, dass „die Chemikalien auf ein sicheres Niveau beschränkt sind“. Im Einzelnen zählten dazu sehr geringes Lebenszeitrisiko von Krebs, vernachlässigbare Bedenken bei Metallen, keinerlei besorgniserregende Konzentrationen von Phtalaten, Benzothiazolen oder Methylisobutylketon, und lediglich mögliche Augen- und Haut-Irritationen durch flüchtige organische Verbindungen in Hallen. (Spätere Proben aus Belgien und der Utrechter Universität, ein Vorschlag des niederländischen Instituts für öffentliche Gesundheit und Umwelt sowie mögliche Änderungen der REACH-Regularien gaben jedoch Anlass zu einer noch andauernden, eventuellen Neubewertung durch die ECHA-Gremien.)

Einsatzbeschränkung möglich

Für erneute Aufregung in der Kunstrasen-Branche sorgte Ende Juli 2019 die Meldung, die Europäische Union wolle Mikroplastik – kleine Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser unter fünf Millimeter – verbieten und damit auch auf ein Verbot von Kunstrasen-Plätzen hinarbeiten. Die Europäische Chemikalien-Behörde dementierte die Planung eines solchen Verbots oder eines entsprechenden Vorschlags. Sie führe derzeit eine öffentliche Konsultation im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie darüber durch, „welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte, das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt werde“. Die Ergebnisse werde man im Frühjahr 2020 der Europäischen Kommission vorlegen. Parallel laufe auch eine umfassende Folgenabschätzung der EU-Kommission, die im kommenden Jahr prüfen werde, ob die Bedingungen für eine Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt sind und ein Verbot oder andere Vorgaben aussprechen werde. „Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags werde die Kommission sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam seien, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen“, lautete die offizielle Stellungnahme.

Für eine ganzheitliche Bewertung

Etwa zum gleichen Zeitpunkt sprach sich Fraunhofer Umsicht für eine „ganzheitliche Bewertung von Kunstrasenplätzen“ aus. In der Ankündigung zu einer entsprechenden „Multi-Client-Studie“ mussten die Experten einräumen, dass eine vollständige, mengenmäßige Bilanzierung der Emissionen von Kunstrasenplätzen inklusive einer Bestimmung von lebenslangen Granulat- und Faserverlusten bislang nicht existiert. Dass die bisherigen Abschätzungen auf Deutschland hochgerechneten skandinavischen Studien beruhen. Dass Nachlieferungsmengen von Granulaten sich zwischen 50 und 1.500 Kilogramm pro Platz und Jahr bewegen, und Granulatverluste teilweise mit Sand und teilweise gar nicht ausgeglichen werden. Dass der Austrag von Gummigranulat-Feinanteilen durch Wind erst untersucht werden muss. Dass bei der Gesamtbetrachtung der Emissionen auch der Abrieb der Kunstfasern berücksichtigt werden muss. Somit bestehe „ein dringender Bedarf, die Datenlage zu diesem Thema zu vervollständigen, um den Handlungs- und vor allem Informationsbedarf konkretisieren zu können“. Dazu müssten neben der Mikroplastik-Problematik auch Ressourcenaufwendungen, Klimawirkungen und Kreislauffähigkeit betrachtet werden.

Ersetzen oder überflüssig machen

Auch nach Ansicht der Europäischen Fußball-Union (UEFA) liegen derzeit keine ausreichenden Beweise für die Gefährlichkeit von Kunstrasen-Granulaten vor. Auch seien aktuell keine ausreichenden Alternativen auf dem Markt. „Die existierenden Alternativen führen zu hohen Kosten und sind weder machbar noch nachhaltig“, wird der Verband zitiert. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ist sogar bestrebt, „der ECHA durch valides Datenmaterial nachzuweisen, dass der jährliche Austrag von Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen in Deutschland erheblich geringer ist als bisher angenommen“. Andernfalls müsste das Füll­material zu Kosten ausgetauscht werden, die die meisten Vereine und Kommunen kurzfristig nicht tragen können. Auch sei ein Austausch ohne Qualitätsverlust stellenweise nicht möglich, und es könnten Lieferengpässe auftreten. Langfristig sehen der DFB und eine Arbeitsgruppe des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) die Aufgabe, zur Reduktion von Umweltverschmutzung durch (Mi­kro-)Plastik die heute noch genutzten Füllmaterialien aus Kunststoff durch andere Produkte zu ersetzen oder Füll­materialien gänzlich überflüssig zu machen. Ein Verzicht auf Kunstrasenplätze sei aber keine Lösung. Für im Betrieb befindlichen und von einem Granulatverbot betroffenen Plätze fordert die Arbeitsgruppe Bestandsschutz und umfassende Übergangsregelungen von mindestens sechs Jahren. Aber: „Beim Neubau von Plätzen sollte auf kunststoffbasierte Füllstoffe verzichtet werden.“ Allerdings fehle es zurzeit an wissenschaftlicher Expertise zur Praxistauglichkeit alternativer organischer Füllstoffe und zur sportartübergreifenden Eignung von Kunststoffrasenflächen, die auch ohne Füllstoffe auskommen.

Das Wissen fehlt

Stefan Diderich, Generaldirektor des internationalen Rats für synthetische Rasen (EMEA Synthetic Turf Council, kurz ESTC), versteht zwar die öffentliche Betroffenheit und die Umweltdebatte. Doch er findet die Argumente bezogen auf Kunstrasen falsch und zwecklos. Der Rat vertritt die Position, dass Füllmaterial (aus Granulat) eine essenzielle Komponente der dritten Generation von Kunstrasen-Systemen darstellt. Falls nicht umweltschädlich, gehöre es zum System. Es gebe viele Systeme und Lösungen, um die Füllmasse an Ort und Stelle zu fixieren. Alles, was im Moment den Besitzern, Benutzern oder den Instandhaltungsteams der Rasenflächen fehle, sei das Wissen darüber, wie diese Füllung auf dem Platz bleibt. Das ESTC und seine Mitglieder würden hart daran arbeiten, darüber Kenntnis zu erlangen.

Besonderer Beitrag zur stofflichen Verwertung

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie fühlt sich angesichts der Entwicklung der letzten Monate angegriffen. Mit Blick auf die Debatte um das Kunstrasen-Granulat kritisiert der Verband, dass hier eine übertriebene Reglementierung von Altgummi vorliege, die wissenschaftlicher Grundlage entbehre. „Märkte und Ziele der Kreislaufwirtschaft für Altgummi sind in Deutschland und in Europa durch Überregulierung und falsche Analysemethoden gefährdet.“ Das hätte hierzulande zu ungerechtfertigten Verboten geführt. Gefährlich sei aber nur, wovon eine konkret nachweisbare tatsächliche Gefährdung ausgehe. Politisch werde von diesem Grundsatz jedoch bei Erzeugnissen aus Reifen-Rezyklat (Produkte aus granuliertem Reifengummi) abgewichen. Dennoch gelte: „Diese Erzeugnisse sind aufgrund ihres besonderen Beitrags zur stofflichen Verwertung in der Kreislaufwirtschaft unverzichtbar.“

(EU-Recycling 09/2019, Seite 6, Foto: Adriano Gadini / Pixabay)

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