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Erste EU-Regelungen gegen Mikroplastik­partikel in Kraft getreten

Künftig werden in der EU absichtlich zugesetzte Mikroplastikpartikel für eine Vielzahl an Verwendungen nicht mehr zugelassen. Am 27. September 2023 veröffentlichte die EU-Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Kommissions-Verordnung (EU) Nr. 2023/2055, mit der nun schrittweise die REACH-Beschränkung wirksam wird.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte bereits im Jahr 2019 festgestellt, dass der Eintrag von persistenten Mikroplastikpartikeln in die Umwelt europaweit zu einem Risiko führt, das durch entsprechende Maßnahmen kontrolliert werden sollte. In einem unabhängigen wissenschaftlichen Verfahren wurde diese Einschätzung dann intensiv geprüft, bewertet und letztlich im September 2022 von der Europäischen Kommission ein erster Vorschlag zur Beschränkung von persistenten Mikroplastikpartikeln vorgelegt. Ende April 2023 erfolgte dann die Zustimmung der Mitgliedstaaten zum entsprechenden Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission. Ziel der Beschränkung ist es, die Freisetzung von persistenten, absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln in die Umwelt weitgehend zu reduzieren. Als Regelung im Rahmen der europä­ischen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) wird hierzu das Inverkehrbringen von synthetischen Polymermikropartikeln untersagt; es kommen jedoch differenzierte Übergangsregelungen zur Anwendung.

Übergangsfristen bis zu zwölf Jahren
Die neue EU-Regelung beschränkt seit dem 17. Oktober 2023 im ersten Schritt direkt Partikel mit schmirgelnder Wirkung in Kosmetika (sogenannte Microbeads) und auch Partikel in Spielzeug, wie etwa Glitter in Seifenblasenlösung. Für andere Anwendungen gelten verschiedene Übergangsfristen bis hin zu zwölf Jahren, damit die Wirtschaftsbeteiligten ausreichend Zeit haben für die Entwicklung von Alternativen und die Umstellung der Produkltion. Dazu zählen etwa sonstige Partikel in Kosmetika sowie in Wasch- und Reinigungsmitteln, Ummantelungen von beispielsweise Saatgut und Düngemitteln. Auch flüssige und halbfeste Kunststoffe dürfen weiterhin verwendet werden.

Es handelt sich bei der Mikroplastik-Beschränkung um eine ausgesprochen komplexe Regelung mit mehreren Ausnahmen, beispielsweise für biologisch abbaubare Partikel. Aus diesem Grund entwickelt die Europäische Kommission derzeit unter Einbindung der Mitgliedstaaten auch einen ergänzenden Leitfaden, der allen Betroffenen die Umsetzung der neuen Regelung erleichtern soll. Die Veröffentlichung dieses Leitfadens ist für Ende 2023 angekündigt.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 11/2023, Seite 4, Foto: SKZ)

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