ElektroG-Novelle: Verbände wenden sich mit Vorschlägen an das BMU

Gemeinsam mit fünf weiteren Verbänden hat der bvse dem Bundesumweltministerium (BMU) einen Maßnahmenkatalog zur Novelle des Elektrogesetzes vorgestellt. Ein Mix unterschiedlicher Instrumente soll die zukünftige Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten verbessern und die Sammelquote erhöhen.

„Die im ElektroG3 dringend erforderlichen Anpassungen setzen an bei der EAG-Erfassung über Mitteilungspflichten und Quotenermittlungen bis hin zu Maßnahmen im Rahmen der Circular Economy und der Ökodesign-Richtlinie“, erklärt bvse-Referent Andreas Habel. Nur die Berücksichtigung einer Kombination unterschiedlicher Maßnahmen und Anpassungen in der anstehenden Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) kann nach dem Konsens der Verbände – bvse, BDE, bitkom, HDE, VKU und ZVEI – zu einer zukunftssicheren und effizienteren Entsorgung beitragen.

Zur Entledigung seiner Elektroaltgeräte ist die kommunale Sammelstelle meist erste Anlaufstelle für den Verbraucher und steht somit am Anfang der Sammelkette. Jedoch differiert die Qualität der Annahme-Infrastrukturen und Personalqualifikationen auf den einzelnen Wertstoffhöfen stark. Habel: „Es ist wichtig, dass erfolgreiche Kommunen ihre effektiven Sammelkonzepte mit anderen Sammelverpflichteten teilen, damit diese auch dort erfolgreich umgesetzt werden und eine hochwertige und sichere Erfassung gewährleisten. Das Wissen der Bürger trägt entscheidend zur Effektivität der Sammlung bei.“ Zugleich müsse eine verstärkte Qualifizierung des Annahmepersonals erfolgen.

Mengenmeldungen: Monitoring verbessern
Das Mengen-Monitoring im B2B-Bereich weist noch große Lücken auf. Die Komplexität der Business-to-Business (B2B)-Märkte macht es für Hersteller nahezu unmöglich, den Verbleib ihrer Geräte nachzuverfolgen. „Die Pflicht zur Mengenmeldung der entsorgten Mengen obliegt aktuell dem Letztbesitzer. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die allermeisten gewerblichen Betriebe dieser Pflicht nicht nachkommen und auch keine Überprüfung durch die Behörden stattfindet. Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass die Meldepflicht im neuen ElektroG3 auf die Erstbehandlungsanlagen, die die entsorgten B2B-Mengen ohnehin erfassen, übertragen wird“, betont Habel.

Ein weiterer Vorschlag des Verbändekatalogs zur Verbesserung des Mengen-Monitorings zielt auf eine Verpflichtung für Exporteure. Diese sollen künftig die ins Ausland zur Weiterverwendung verbrachten Geräte unbürokratisch an die stiftung ear melden. „Mit dieser Maßnahme würde man endlich einen Überblick über die Mengen an exportierten Geräten und die Akteure erhalten“, glaubt Habel.

Deutschlandweite Standards für zertifizierte EBA
Damit deutschlandweit ein einheitlich hohes Erfassungs- und Behandlungsniveau erreicht wird, sollen in Zukunft – nach Ansicht der Verbände – im öffentlichen Kataster der stiftung ear nur solche Erstbehandlungsanlagen (EBA) aufgenommen werden, die über ein geprüftes und zeitlich gültiges Zertifikat verfügen. Hierzu müsse die stiftung ear in die Lage versetzt werden, eine Überprüfung durchzuführen. Zur Reduzierung des Überprüfungsaufwands sei eine Schnittstellenlösung mit der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder – ZKS-Abfall – zu prüfen, so die Verbände.

Ob die Einführung des erweiterten Anwendungsbereiches (Open Scope) zum erhofften Anstieg der Sammelmenge geführt hat oder noch zu erwarten sei, ist eine Fragestellung, die nach der Meinung der Verbände noch einmal geprüft werden sollte. Zudem ergeben sich durch neue Produkte und technische Innovationen Änderungen innerhalb der Sammelgruppe mit entsprechend neuen Herausforderungen, insbesondere bei Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus.

Produkte neu denken
Zudem bestätigen die Verbände, dass im Rahmen der Circular Economy sowie der EU-Ökodesign-Richtlinie Produktkonzepte, Vertriebswege und Stoffströme neu durchdacht werden müssen. Aspekte wie Re-Use, Verleih oder Anforderungen an den Einsatz von Sekundärrohstoffen werden zukünftig eine immer größere Rolle spielen.

„Letztendlich können die Maßgaben im ElektroG nur zum Erfolg führen, wenn die Einhaltung der Verpflichtungen kontrolliert wird. Illegaler Export, Beraubung oder der unsachgemäße Umgang mit Altgeräten zeigen, dass auch hinsichtlich des Vollzugs noch Optimierungsbedarf besteht“, schließt Andreas Habel.

(EU-Recycling 06/2020, Seite 8, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)