Hohe Recyclingquoten erfordern gute Wertstoffe

Der Beirat der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat eine Empfehlung veröffentlicht, wie bei einer Wertstoffsammlung mit der Tonne die Sammelqualität an Ort und Stelle deutlich verbessert werden soll.

Bundesweit lassen sich in der Praxis der Erfassung von Leichtstoffverpackungen teils erhebliche Fehlbefüllungen mit gemischten Siedlungsabfällen feststellen. Unter Umständen führt diese Fehlbefüllung dazu, dass der gesamte Inhalt eines Behälters als Restmüll entsorgt werden muss. Der Beirat hat nun eine Vorgehensweise empfohlen, die im Zusammenwirken von Systemen, Sammlern und Kommunen umgesetzt werden kann: Bei wiederholter Fehlbefüllung einer Gelben Tonne erfolgt ein Hinweis an den Abfallerzeuger/Abfallbesitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr. Wird der Aufforderung zur Nachsortierung nicht nachgekommen, wird die Kommune hierüber informiert und kann eine gebührenpflichtige Entsorgung als Beseitigungsabfall durchführen. Im Wiederholungsfall kann die Anfallstelle – der private Endverbraucher beziehungsweise die vergleichbare Anfallstelle – im Einvernehmen mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zeitweilig von der Verpackungsentsorgung über die Gelbe Tonne ausgeschlossen werden.

(EU-Recycling 07/2020, Seite 4, Foto: Petra Hoeß, FABION Markt + Medien / abfallbild.de)