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3-Punkte-Plan: Vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für Rezyklate

Mit einem 3-Punkte-Plan hat sich der bvse-Fachverband Kunststoffrecycling an das Bundesumweltministerium und die Mitglieder des Bundestagsausschusses gewandt, um dem umweltschadenden Verdrängungswettbewerb von Kunststoffneuware gegenüber CO2-einsparenden Rezyklaten zu stoppen und faire Rahmenbedingungen für Recyclingprodukte zu schaffen.

„Kunststoffneuware für Verpackungen hat sich in den letzten fünf Jahren um 30 Prozent verbilligt. Dieser Trend hat sich seit Ausbruch der Corona-Krise noch einmal verstärkt. In der Folge bleiben Rezyklate, die in kostenintensiven Kunststoffrecyclingverfahren hergestellt werden und große Mengen CO2 einsparen, im Konkurrenzkampf um den Markt gegenüber der billigen Rohstoffneuware zunehmend chancenlos“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbandes Kunststoffrecycling, Dr. Dirk Textor.

„Rezyklateinsatz bedeutet Klimaschutz. Wenn das Kunststoffrecycling in Zukunft noch eine Chance haben soll, müssen endlich Bedingungen geschaffen werden, die einen vergleichbaren Wettbewerbsrahmen zu Kunststoffneuware schaffen. Der klimaschädliche CO2-Rucksack, der bei der Produktion von Kunststoffneuware entsteht, bleibt bei der Preisbildung bislang völlig außen vor. Dies muss sich dringend ändern“, ergänzte bvse-Vizepräsident Herbert Snell.

Stufenweise Erhöhung der Einsatzquote
Der erste Vorschlag des 3-Punkte-Plans sieht ein Zwei-Stufen-Modell vor, für eine verlässliche und transparente Verminderung der in der kunststoffverarbeitenden Industrie eingesetzten Kunststoffneuware und in der Konsequenz eine stufenweise Erhöhung der Einsatzquote von Rezyklaten. Bis zum Jahresanfang 2021 soll in Stufe 1 eine verbindliche Reduktion der CO2-Emissionen der eingesetzten Rohstoffe im Mittel um mindestens 25 Prozent festgeschrieben werden, wobei der Bezugspunkt die Produktion mit Neuware darstellt. In Stufe 2 soll diese Quote dann auf 40 Prozent ab dem Jahr 2030 erhöht werden.

Malus-Regelung für Zielverfehlung
Zur Dokumentation des Reduktionsziels sollen Kunststoffverarbeiter in Zukunft verpflichtet werden, einen jährlichen Nachweis zu erbringen. Im Fall einer Zielverfehlung sieht der Plan eine Malus-Regelung in Höhe eines 20-prozentigen Preisaufschlags auf den Produktnettopreis der Neuware vor, der dann als Beitrag für klimaschutzfördernde Investitionen eingesetzt werden soll.

Vereinheitlichung der Qualitätssicherung
Der zweite Vorschlag des bvse-Plans zielt auf eine Vereinheitlichung der Qualitätssicherung. Zur Erfüllung der Recyclingquoten beim Recycling von Kunststoffen aus den Sammlungen der Dualen Systeme müssen sogenannte Letztempfängeranlagen eingesetzt werden. Deren Eignung wird zweijährlich überprüft und in einem Zertifikat dokumentiert. Eine Überprüfung der Zertifikate und Auditberichte durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als neutrale Stelle soll dafür sorgen, dass gleichbleibende Qualitätsstandards eingehalten und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Beispielgebend ist die Vorgehensweise bei der EuCertPlast-Zertifizierung.

Die Forderungen des dritten Bausteins richten sich an die Öffentliche Beschaffung auf Bund- und Länder­ebene. Hier spricht sich der bvse für eine Nachschärfung der Vorgaben für einen vorrangigen Rezyklateinsatz aus. Aufgrund fehlender Einspruchsmöglichkeiten oder Sanktionen hätten diese bislang ihre Wirkung verfehlt. Von den Behörden zu erbringen sei eine jährliche Berichtspflicht, die nicht nur Auskunft über den direkten Einsatz von Recyclingerzeugnissen oder in vergebenen Aufträgen gibt, sondern darüber hinaus auch den Nichteinsatz rechtfertigt.

(EU-Recycling 08/2020, Seite 4, Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de)

 

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