„Verpasste Chance“ für Deponierungsverbot

Der BDE wertet die Entschließung des Europäischen Parlaments zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft in Teilen als richtungsweisend, mahnt aber auch Korrekturen an.

Während die Regelungen zum Green Public Procurement (GPP) zu Mindesteinsatzquoten für Rezyklate und zur Abfallverbringung innerhalb Europas auf Zustimmung des Verbandes stoßen, moniert der BDE insbesondere die angenommenen Kompromisse zur Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle und zur thermischen Verwertung. Hier hätte sich der Verband mehr Mut gewünscht. „Als Voraussetzung für eine mittelfristig funktionierende Kreislaufwirtschaft brauchen wir ein Ende der Deponierung von recycelbaren und verwertbaren Abfällen spätestens ab 2031“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.

Begrüßt wird die Aufforderung des Parlaments an die Kommission, zu bestätigen, dass die Wiederaufbereitung von Abfällen zu Materialien und Stoffen, die als Kraftstoffe verwendet werden sollen, nicht als chemisches Recycling gilt. Erfreulich sei zudem auch das Bekenntnis des Ausschusses zu einer funktionierenden Abfallverbringung innerhalb Europas. Zukünftig müsse es noch engagierter um eine nachhaltige Produktverantwortung der Hersteller gehen, die verbindliche Rezyklatquoten für neue Produkte vorsieht, stärker auf Materialeffizienz setzt und die Nachhaltigkeit fördert. Auch die Vereinbarungen zur Abfallverbringung innerhalb Europas wertet der BDE als praxisnahe Regelungen zugunsten einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2021, Seite 4, Foto: Jochen Zellner, Lk Neustadt/Aisch-Bad Windsheim / abfallbild.de)