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Mantelverordnung: Nach der Verabschiedung ist vor der Novelle

Der Deutsche Bundestag hat die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, kurz Mantelverordnung (MantelV), verabschiedet. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch den Bundesrat ist damit nach 15-jähriger Diskussion eine bundesweit harmonisierte Regelung zum Einsatz von Sekundärbaustoffen geschaffen worden.

Das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung begrüßt die Entscheidung. Für die Experten für Eisenhüttenschlacken ist damit die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und den nachhaltigen Einsatz der begehrten schlackenbasierten Baustoffe aus der Stahlindustrie geschaffen, die in der Zement- und Betonindustrie sowie in verschiedenen Anwendungen des Straßen- und Verkehrsbaus seit langer Zeit ressourcenschonend und umweltverträglich eingesetzt werden.

„Endlich durch die Tür kommen“
Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts und Sachverständiger bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur MantelV, am 7. Juni 2021: „Auch wir sind bei der Kompromissfindung zu diesem Regelwerk bis an die Schmerzgrenze gegangen. Für uns war aber von übergeordneter Bedeutung, dass wir ein einheitliches Regelwerk für alle Sekundärbaustoffe schaffen. Aber es gilt auch: Nach der Verabschiedung ist vor der Novelle. Auf Grundlage der vereinbarten Evaluierung wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nachgesteuert werden müssen.“

Änderungsbedarf sieht das FEhS-Institut insbesondere bei den „Anzeige- und Katasterpflichten“ und diesbezüglichen Mindest-Einbauvolumina, die auch für die besten Klassen vieler Baustoffe aufgenommen worden sind. Zudem wird die ersatzlose Streichung der Regelung zu den Nebenprodukten in Paragraf 19 Ersatzbaustoffverordnung-Kabinettsfassung kritisiert. Es sei die Chance verpasst worden, Hersteller und Vertreiber von Sekundärbaustoffen zur weiteren Verbesserung der Eigenschaften ihrer Produkte zu motivieren. Reiche: „Insgesamt überwiegen die Vorteile aber den skizzierten Änderungsbedarf. Deshalb sollten wir mit der Mantelverordnung auch im Bundesrat nun endlich ‘durch die Tür‘ kommen.“

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2021, Seite: 4, Foto: O. Kürth)

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