Strengere Vorgaben für Abgase aus Groß­feuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen

Der Deutsche Bundestag hat schärfere Grenzwerte für Quecksilber­emissionen und andere Schadstoffe für Großfeuerungsanlagen beschlossen. Betroffen sind industrielle Anlagen wie Kraftwerke, die fossile und biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln.

Zugleich sinken künftig die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotoren-Kraftwerken sowie für den Ausstoß von Stickstoffoxid, zum Beispiel aus Kohlekraftwerken. Der Bundesrat hatte der Verordnung bereits mit Maßgaben zugestimmt, die nun vom Bundestag übernommen wurden.

Die Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungs-, Abfallmitverbrennungs- und Anlagen zur Herstellung organischer Grundchemikalien werden an den Stand der Technik angepasst. Das sind zum Beispiel strengere Anforderungen an die Emissionen von Staub, Stickstoffoxiden und Schwefeloxiden, Formaldehyd und Methan. Für einzelne Luftschadstoffe wie Quecksilber werden die Emissionsanforderungen deutlich verschärft. Künftig sinkt etwa der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen von 30 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Abgasluft. Zusätzlich werden dem Stand der Technik angemessene Jahresmittelwerte für Quecksilber-Emissionen von Großfeuerungsanlagen eingeführt, die sich zum Beispiel nach Art der Kohle, dem Alter oder der Größe der Anlage richten. Außerdem sinken die Regelanforderungen für bestehende große Kohlekraftwerke von heute zehn Mikrogramm Quecksilber pro Kubikmeter im Jahresmittel auf vier beziehungsweise fünf Mikrogramm pro Kubikmeter und nach etwa vier Jahren noch einmal um jeweils ein Mikrogramm pro Kubikmeter auf dann drei beziehungsweise vier Mikrogramm pro Kubikmeter. Insgesamt sind etwa 580 Großfeuerungsanlagen in Deutschland betroffen. Nachdem sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt haben, kann die Neufassung der Verordnung nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2021, Seite: 4, Foto: Peter H / pixabay.com)