Mantelverordnung: Bundesweit einheitliche Regelung in Sichtweite

Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist die jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Mantelverordnung auf dem richtigen Weg: „Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft.“

Unter anderem soll die Ersatzbaustoffverordnung künftig bundesweit einheitliche Regeln für das Recycling von Baustoffen und die Beseitigung von Schadstoffen liefern, also erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland festlegen. Eine neu gefasste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung enthalte erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen – auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und im Vollzug gewonnener Erfahrungen. Darüber hinaus seien die Deponie- und die Gewerbeabfallverordnung angepasst worden.

Ein tragfähiger Kompromiss
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. begrüßt den Beschluss im Bundeskabinett zur Mantelverordnung. Er hält diesen Beschluss für grundsätzlich richtig und für einen tragfähigen Kompromiss, mit dem eine „ausgewogene Balance zwischen Umwelt- und Medienschutz auf der einen Seite und einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft auf der anderen Seite“ erreicht werde. In der neuen Verordnung würden die Vorteile überwiegen, zumal durch Ergänzung einer Länderöffnungsklausel nun zusätzlich regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werde und ein vorgesehenes Stoffstrom-Monitoring zur Behebung von Fehlentwicklungen vorgesehen sei.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. hat auf die Veröffentlichung der Verordnung nicht direkt reagiert. Allerdings erklärte bvse-Vizepräsident Jürgen Weber, die Mantelverordnung müsse für alle am Baugeschehen Beteiligten auch praxis- und vollzugstauglich sein: „Wir setzen uns deshalb auch weiterhin für ein einheitliches Analyseverfahren für Recycling, Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen und Reststoffen ein.“ Inwieweit dem Rechnung getragen wurde, wird abzuwarten sein. Einen Pferdefuß hat die jetzige Verordnung: Durch Hinzunahme der Länderöffnungsklausel für Verfüllungen muss die Mantelverordnung erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 06/2021, Seite: 4, Foto: O. Kürth)