Eine neue Verordnung zur Abfallverbringung: Die EU ist gefordert

Mit der neuen Abfallverbringungsverordnung will die Europäische Kommission nach eigenem Bekunden drei Ziele verfolgen: die Verhinderung einer Verlagerung der EU-Abfallproblematik in Drittländer, die Transporterleichterungen für Abfälle zum Recycling sowie zur Wiederverwendung in der EU und die bessere Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen. Die Recyclingbranche ist davon wenig überzeugt.

Tatsächlich lässt die bisherige Regelung oder eher Regulierung der grenzüberschreitenden Abfalltransporte zu wünschen übrig. Oder wie es EuRIC, der Verband der europäischen Recyclingindustrie, ausdrückte: „Beschwerliche Verfahren und fehlende Harmonisierung, hervorgerufen von der gegenwärtigen Gesetzgebung, verschärfen die lineare Wertschöpfungskette, anstatt den Transport von Abfall fürs Recycling und das Marketing von Rohstoffen aus dem Recycling zu stärken“. Hält die neue Verordnung zur Abfallverbringung, was die EU verspricht?

Die Kreislaufwirtschaft muss global bleiben
Das Bureau of International Recycling (BIR) unterstützt die neuen Regularien, sieht in ihnen aber eine Abweichung vom freien Handel und lauteren Wettbewerb mit der Intention, Materialkosten innerhalb der EU zu reduzieren und jenen die vermehrte Verwendung von Abfällen als Rohstoffen zu erlauben, „die sie zu einem niedrigeren Preis einkaufen könnten“. Diese Auflagen, die die Materialkosten in der EU künstlich zugunsten der Fertigungsindustrie senken, werden die Fähigkeit der europäischen Recyclingindustrie negativ beeinflussen, in effiziente und innovative Recycling-Kapazitäten und -Verfahren zu investieren. Wird der Zugang zu anderen Märkten abgeschnitten, resultieren daraus überschüssige Volumina, die der globalen Circular Economy verloren gehen. Das habe im Endergebnis einen kontraproduktiven Effekt auf die Umsetzung einer wirklichen weltweiten Kreislaufwirtschaft.

Und mit Bezug auf die Erklärung der EU-Kommission, wonach „ein kräftiger und integrierter Markt für Sekundärrohstoffe der Eckpfeiler einer gut funktionierenden Circular Economy ist“, fügte Ross Bartley, Geschäftsführer der BIR-Sparte Handel und Umwelt, hinzu: „Die regulatorischen Belastungen, die die EU mit diesen Vorschläge den Anbietern von Sekundärrohstoffen auferlegt, überwiegen bei weitem jene zum Wettbewerb gegen die Lieferanten von Primärrohstoffen und ihre Importe in die EU.“

Zwischen Müll und Rezyklat nicht unterschieden
Die fehlende Unterscheidung zwischen unbehandeltem Müll und aufbereitetem Sekundärrohstoff ist auch ein wesentlicher Kritikpunkt des bvse-Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung. Damit – erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock – „verpasse die Kommission die Möglichkeit, auf dem europäischen Markt gleiche Bedingungen für Sekundärrohstoffe und eingeführte Primärrohstoffe zu schaffen, deren Einfuhr nach EU-Recht keinen derartigen Handelsbeschränkungen unterliegt“.

Hinzu kommen weitere bürokratische und finanzielle belastende Hürden, so unter anderem der zusätzliche Nachweis jedes Exporteurs über die Zertifizierung des zu beliefernden Kunden in OECD-Staaten. Außerdem – ein weiterer Kritikpunkt – muss die Ausfuhr von Sekundärrohstoffen in Nicht-OECD-Länder über eine Notifizierung erfolgen und kann sogar verboten werden. So werde die von der EU angestrebte Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft belastet anstelle befördert. Der bvse fordert die EU auf, „die Abfallverbringungsverordnung an die Realität anzupassen“.

Handelshemmnisse durch die Revision
Da die EU-Kommission zwischen gemischten oder gefährlichen Abfällen und Rohstoffen aus dem Recycling nicht unterscheidet, müssen für Stahlschrott hohe Auflagen bei der Ausfuhr in Drittländer eingehalten werden. Dadurch – prangert die BDSV Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. an – entstünden bei der Ausfuhr in Drittländer Wettbewerbsnachteile gegenüber Primärrohstoffen, die mit einem hohen CO2-Fußabdruck importiert werden.

Eine noch gravierende Benachteiligung befürchtet der Verband aber gegenüber Mitwettbewerbern aus Ländern, in denen Sekundärmetalle nicht dem Abfallregime unterliegen, wie beispielsweise den USA, dem zweitgrößten Exporteur weltweit nach der EU. Derzeit würden jährlich über 20 Millionen Tonnen Stahlschrott aus der EU in Drittländer verkauft. Um diese Mengen in Europa einsetzen zu können, müssten nach Ansicht der BDSV Kapazitäten erweitert und Herstellungsprozesse verändert werden.

Vor Überregulierung schützen
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. sieht in den Vorschlägen wichtige Ansätze zur Bekämpfung und Zerstörung des illegalen Abfalltransfers. Doch müsse auch die Gefahr gebannt werden, durch „nicht erfüllbare Überregulierung“ den Markt zum Erliegen zu bringen, schränkte BDE-Präsident Peter Kurth ein. Das betreffe unter anderem Vorbehalte gegenüber bestimmten Exporten grün gelisteter Abfälle oder die Einschränkung von Transporten zum Zweck der thermischen Verwertung. Globaler Markt und weltweiter Handel dürften nicht durch langwierige Prüf- und Genehmigungsverfahren behindert oder zum Erliegen gebracht werden. Es gehe darum, illegale Machenschaften zu verhindern und die Deponierung von Abfällen zu verhindern. Das Ziel der revidierten Abfallverbringungsverordnung müsse sein, einen funktionierenden Markt zu ermöglichen und eine Kreislaufwirtschaft zu implementieren, „die diesen Namen auch verdient“.

Beschränkungen genau abklären
Die ESWET – Vertretung der europäischen Anbieter von Energie-aus-Abfall-Technik – erwartet von einer revidierten Verordnung in sich geschlossene und klarere Regeln für Verbringungen innerhalb der EU. Sie sollten den sicheren Abfalltransport zu den am besten geeigneten Behandlungsanlagen ohne unnötige Hemmnisse ermöglichen. Andernfalls könnten nationale Abfallbewirtschaftungs-Ketten unterbrochen werden. Wenn beispielsweise in einer Grenzregion keine Energie-aus-Abfall-Anlage besteht und das Material nicht ordnungsgemäß im Nachbarstaat behandelt werden kann, wird der Abfall höchstwahrscheinlich auf der Deponie enden. Daher sollte sich die Kommission genau überlegen, welche Auswirkungen Beschränkungen von Siedlungsabfall-Transporten haben und geeignete Regeln für Transfers in EFTA-Staaten abklären.

Negative Einschätzung im Wettbewerb
Für EuRIC, die European Recycling Industries’ Confederation, gefährden die Kommissions-Vorschläge sogar die Ambitionen einer europäischen Kreislaufwirtschaft. Das beginnt bereits damit, dass für die überwiegende Mehrzahl der Abfallströme auch weiterhin keine Unterscheidung hinsichtlich Qualität zwischen unbehandelten Abfällen und Rohstoffen aus dem Recycling getroffen wird. Unterliegen solche als nicht-gefährlich klassifizierten recycelten Rohmaterialien den Export-Auflagen, so erfahren sie – in Abwesenheit von gesicherten Endmärkten für Kreislaufstoffe in der EU – eine negative Einschätzung im Wettbewerb mit Primärmaterialien, denen die EU-Gesetzgebung aber keinerlei Restriktionen auferlegt. Das Fehlen wettbewerbsfähiger Endmärkte führt zu verminderten Anreizen, die Recyclingkapazitäten zu erhöhen, was die Erreichung der Zielvorgaben erschwert, Wachstum und Konsolidierung der europäischen Recyclingindustrie hemmt und die Schaffung „grüner Arbeitsplätze“ unterminiert.

 

Worum es dem VKU insbesondere geht
Die Einschätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) fällt aus dem Rahmen. Für Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands, geht es insbesondere darum, den Export von Kunststoffabfällen aus Klimaschutzgründen und zum Zweck deren besserer Wiederverwertbarkeit in Deutschland und der EU zu beschränken. Dahinter steckt das Ziel, den „schrankenlosen sogenannten Mülltourismus“ einzudämmen, kommunale Entsorgungsstrukturen zu schützen und Behandlungskapazitäten planbar zu halten nach dem Grundsatz: „Gemischte Siedlungsabfälle gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge.“

 

Demgegenüber sollte die revidierte Verordnung sich ausschließlich auf problematische Abfallströme konzentrieren, den freien und lauteren Handel mit recycelten Rohmaterialien inner- und außerhalb der EU aufrechterhalten und einen tragfähigen rechtlichen Rahmen für eine saubere Klassifizierung von recycelten Rohmaterialien schaffen ebenso wie Anreize, die Umweltvorteile von Kreislaufmaterial zu belohnen.

300 Unterzeichner
Den Offenen Brief, in dem EuRIC diese Forderungen stellte und der an mehrere EU-Kommissare gesandt wurde, unterzeichneten rund 300 nationale Verbände sowie Unternehmen. In ihm sprach der Verband auch die Erwartung innerhalb der Branche an: „Die europäischen Recycler freuen sich auf die Revision dieses Teils der Gesetzgebung, deren bedrückende Verfahren ein wesentliches Hindernis zur Schaffung eines gut funktionierenden Markts für Sekundärrohstoffe darstellen.“

Aber die Unterzeichner dringen auch darauf, dass die EU den Übergang von einer überwiegend linearen zu einer zirkulären Wertschöpfungskette beschleunigt. Dies sollte erfolgen durch Schaffung eines genuinen Status` für Recyclingrohstoffe, zutreffende Qualitätsspezifikationen, wirtschaftliche Anreize, die die Umweltvorteile von Recycling honorieren, und die Festlegung verbindlicher Ziele für Recyclinggehalte; „und zwar für einen wesentlich breiteren Gültigkeitsbereich als bloß für PET in Getränkeflaschen.“ Die EU ist gefordert.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2022, Seite 10, Foto: JeanLuc / stock.adobe.com)