POP-Verordnung: EU-Institutionen einigen sich auf neue Grenzwerte

Kommission, Rat und Parlament haben einen Kompromiss ausgehandelt zur Verschärfung der Grenzwerte für das Recycling von Abfällen, die schwer abbaubare (persistente) organische Schadstoffe enthalten. Konkret sieht dieser für die Flammhemmer PBDE und HBCDD einen neuen Grenzwert von 500 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) vor.

Nachdem die Kommission diesen Grenzwert bereits in ihrem Vorschlag empfohlen hatte, hatte sich das Parlament bei seiner Abstimmung im Mai dieses Jahres für einen niedrigeren Grenzwert von 200 mg/kg ausgesprochen. Letztendlich einigten sich die Parteien nun auf 500 mg/kg. Für das mechanische Recycling von POP-haltigen Abfällen bedeutet das: Die bromierten Flammhemmer PBDE (in Elektrogeräten) und HBCDD (in Wärmedämmplatten) dürfen nur noch bis zu einem Wert von 500 mg/kg recycelt werden. Diese Regelung tritt frühestens Anfang nächsten Jahres in Kraft. In der Folge sehen die europäischen Institutionen bei PBDE eine schrittweise Verschärfung auf 350 mg/kg nach drei Jahren (frühestens im Sommer 2025) und auf 200 mg/kg nach fünf Jahren (frühestens im Sommer 2027) vor. Bei HBCDD beläuft sich die Senkung des Grenzwertes auf 200 mg/kg nach fünf Jahren (ebenfalls frühestens im Sommer 2027). Damit wurde die Möglichkeit einer stufenweisen Anpassung der Branche an die neuen Grenzwerte geschaffen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2022, Seite 13, Foto: EU-R Archiv)