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Recyclingwirtschaft nicht im Energie­dämpfungsprogramm berücksichtigt

Die deutsche Recyclingwirtschaft fordert die Wiederaufnahme ihrer Branche in die Liste der beihilfefähigen Wirtschaftszweige. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung von BDE, BDSV, bvse und VDM hervor.

So müsse der NACE-Code 38.32 Recycling „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“ wieder umgehend Eingang in die Liste im Abschnitt 4.11 der beihilfefähigen Wirtschaftszweige auch im Energiedämpfungsprogramm finden. „Die aus den aktuellen politischen Ereignissen erwachsene Energiekrise führt unserem Wirtschaftszweig drastisch vor Augen, dass die Recyclingwirtschaft im aktuell laufenden Energiedämpfungsprogramm der Bundesregierung nicht berücksichtigt wurde und dementsprechend keinerlei Beihilfen erhält. Das muss sich schleunigst ändern“, erklärten die Verbände.

Dabei bezogen sie sich auf eine Entscheidung aus dem vergangenen Jahr, wonach die Recyclingwirtschaft im Rahmen einer Aktualisierung der „Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ aus der Liste der beihilfefähigen Wirtschaftszweige gestrichen wurde. Die Folge: Betroffene Unternehmen sind im Gegensatz zur vorherigen Regelung nicht mehr antragsberechtigt. Daran hatten die Branchenvertreter bereits im Dezember letzten Jahres Kritik geübt.

Ein inakzeptables Signal
Nach Ansicht der Branchenvertreter sei die Streichung vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Bedeutung der Kreislaufwirtschaft ein politisch völlig inakzeptables Signal für die Recyclingwirtschaft gewesen. „Es sind schließlich die Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche, die durch Sammlung, Sortierung und Aufbereitung dafür Sorge tragen, dass der verarbeitenden Industrie genügend energieschonende Recyclingrohstoffe zur Verfügung stehen“, führten die Verbände aus. Diese Rohstoffe würden im Wesentlichen nicht händisch sortiert und aufbereitet, sondern bedürfen zum Teil energieintensiver Anlagen wie Granulatoren, Scheren, Schredder oder Compounder.

BDE, BDSV, bvse und VDM betonten zudem, dass die Erhöhung des Recyclingrohstoffeinsatzes in der verarbeitenden Industrie nur durch den vorgelagerten Aufbereitungsprozess der Recyclingwirtschaft möglich werde: „In diesem Bereich leistet unsere Branche einen essenziellen Beitrag, indem sie sammelt, sortiert und aufbereitet, und zwar unabhängig vom Stoffstrom.“ Folgerichtig setzen sich die vier Organisationen nun gemeinsam für die umgehende Wiederaufnahme des entsprechenden NACE-Codes in die Liste der beihilfefähigen Wirtschaftszweige ein und fordern zudem die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Fördermöglichkeit der Recyclingwirtschaft sichergestellt werde. „Der billige Verweis auf eine falsche Entscheidung in Brüssel darf nicht dazu führen, dass unsere Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten geraten“, erklärten die Verbände abschließend.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2022, Seite 5, Foto: Nicole Köhler / pixabay.com)

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