Einwegkunststofffonds-Gesetz kann in Kraft treten

Der Bundesrat hat das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsGesetz) verabschiedet. Damit sind die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um spezifische Abgaben von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu erheben und die Mittel an die Kommunen auszuzahlen.

Auf diesem Wege müssen sich künftig die Hersteller an den kommunalen Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten für Kunststoffprodukte beteiligen, die häufig „gelittert“, also achtlos und illegal weggeworfen werden.

Das EWKFondsGesetz wird nun stufenweise in Kraft treten. Die Einwegkunststoff-Abgabe haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 auf Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge zu leisten. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Fonds Geld für ihre auf Einwegkunststoffprodukte bezogenen abfallwirtschaftlichen Leistungen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2023, Seite 5, Foto: Jona / pixabay.com)