Batterien „langlebiger“ und leistungsfähiger machen

Am 14. Juni 2023 hat das Europä­ische Parlament neue Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet.

Die Abgeordneten billigten eine mit dem Rat erzielte Einigung zur Überarbeitung der EU-Verordnung für Batterien und Altbatterien. Das neue Gesetz berücksichtigt technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor und soll den gesamten „Lebensweg“ von Batterien abdecken: vom Design bis zum Ende der „Lebensdauer“.

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
  • Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können.
  • Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
  • Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für KMU.
  • Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: Für Gerätebatterien: 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel: 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031.
  • Mindestmengen an rückgewonnenen Materialien aus Altbatterien. Lithium: 50% bis 2027 und 80% bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel: 90% bis 2027 und 95% bis 2031.
  • Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien. 8 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung: 16% für Kobalt, 85% für Blei, 6% für Lithium und 6% für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26% für Kobalt, 85% für Blei, 12% für Lithium und 15% für Nickel.

Nach der endgültigen Abstimmung im Plenum muss der Rat den Text nun förmlich billigen, bevor er kurz darauf im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und damit in Kraft tritt.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2023, Seite 4, Foto: Dimitrios K / pixabay.com)