Welche Anforderungen durch zukünftige Produktverordnungen gestellt werden sollen
Am 22. Mai 2023 hat der EU-Wettbewerbsrat in Brüssel die gemeinsame Position zur neuen Ökodesign-Verordnung beschlossen. Es besteht Einigung auf ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren. Weiteres Novum ist die Einführung eines digitalen Produktpasses.
Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Ökodesign-Verordnung wird künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Künftig formulieren neue Produktregelungen Anforderungen an zum Beispiel Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen, Reparierbarkeit, Wiederverwendung Ressourceneffizienz oder CO2-Fußabdruck. Dabei nimmt die Ökodesign-Verordnung den gesamten „Lebenszyklus“ in den Blick. Außerdem stärkt sie den Einsatz von Rezyklaten.
Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen. Nach dem Beschluss ihrer „Allgemeinen Ausrichtung“ wollen die EU-Mitgliedstaaten mit Kommission und Europäischem Parlament im sogenannten Trilogverfahren den finalen Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandeln. Im Anschluss wird die Verordnung abschließend im EU-Parlament und im Ministerrat verabschiedet.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 07/2023, Seite 4, Foto: Wilfried Pohnke / pixabay.com)