EU-Verpackungsverordnung im Umweltausschuss des Parlaments

Am 24. Oktober verabschiedete der Umweltausschuss des Europä­ischen Parlaments seine Positionierung zum Vorschlag der EU-Verpackungsverordnung. Ziel der Initiative ist, Verpackungen möglichst wiederverwendbar und recyclingfähig zu gestalten. Ab 2023 sollen nur noch recycelbare Verpackungen am EU-Markt erhältlich sein.

So soll unter anderem das „Design for Recycling“ der verschiedenen Verpackungskategorien dem Verordnungsvorschlag entsprechend, in nachfolgenden delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Geplant ist zudem eine Einstufung der Recycelbarkeit in fünf Klassen (A bis E).

Aus Sicht des BDE ist die Priorität des mechanischen Recyclings unerlässlich, damit am Verpackungsdesign auch tatsächlich Veränderungen erfolgen. Positiv bewertet der Verband außerdem, dass sich der Umweltausschuss letztlich gegen ein ausdrückliches Erstzugriffsrecht der Verpackungshersteller auf Rezyklate ausgesprochen hat. Kritisch gesehen wird jedoch die vom Umweltausschuss aufgenommene Forderung nach einem „sicheren und gleichberechtigten Zugang“ zu Rezyklaten, damit die „Qualität für ähnliche Anwendungen“ erhalten bleibe. Unklar sei, was unter „sicher und gleichberechtigt“ zu verstehen ist und wie diese beiden Forderungen in Einklang gebracht werden sollen.

„Gutschriftensystem“ Absage erteilt
Bedauerlich und korrekturbedürftig sei, dass die Ausschussmitglieder keine allgemeine Ausnahme für die Pflicht zur Verwendung wiederverwendbarer Verpackungen aufgenommen haben für die Fälle, in denen sich die Verwendung gut recycelbarer Einwegverpackungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse als die ökologisch bessere Option darstellt. Das dürfte insbesondere für viele Transportverpackungen der Fall sein. Ebenso bedauert der BDE, dass sich seine Forderung nach der verbindlichen Benennung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung durch die Produzenten zur Entsorgung der in den privaten Haushalten anfallenden Verpackungsabfälle nicht durchsetzen konnte.

Dagegen trifft wiederum auf Zustimmung, dass der Umweltausschuss der zwischenzeitlich aufgekommenen Idee eines „Gutschriftensystems“ eine Absage erteilt hat. Dabei war vorgesehen, dass Hersteller die Mindestrezyklat-Einsatzquoten auch dadurch erfüllen können, dass sie Gutschriften von Herstellern anderer Produkte desselben Polymertyps, die die Quoten übertreffen, erwerben. Im Bericht des Umweltausschusses beziehen sich Rezyklateinsätze nun auf jedes Verpackungsformat einer Produktionsstätte eines Herstellers, berechnet auf ein Jahr.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 12/2023, Seite 13, Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de)