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Altholzverbringung: Die Vorschriften werden umgangen

Seit einigen Jahren werden behandelte und schadstoffbelastete Althölzer in großen Mengen illegal von Deutschland nach Österreich und Tschechien verbracht – zur Herstellung von Spanplatten und anderen Holzwerkstoffen. Das kritisiert die BUA – Bundesvereinigung Umwelt-Audit e.V. und hat bereits über eine Kanzlei gegen ein Entsorgungsunternehmen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München gestellt.

Die gemeinnützige Organisation vertritt Unternehmen, um Umweltverstöße aufzudecken. Nach Informationen der BUA hat der ausgebliebene Vollzug beim Betrieb von Entsorgungsanlagen und beim Export von Altholz zu ersten Insolvenzgefahren bei Biomassekraftwerken geführt. In der bei der Staatsanwaltschaft München gestellten Strafanzeige wurde wörtlich formuliert, „dass insbesondere bei Verbringungen von Altholzgemischen zur stofflichen Verwertung nach Österreich und Tschechien die Vorschriften der Altholzverordnung und des Verbringungsrechts umgangen werden. Es geht im Wesentlichen um Materialbeschaffungen zur Herstellung von Spanplatten und anderen Holzwerkstoffen. Die Exporte gehen vorwiegend nach Österreich. Die Mengen schwanken, aber allein 2019 gingen 194.000 Tonnen nach Österreich.“

Vermischung verschiedener Schadstoffklassen
Der Straftatbestand betrifft der BUA zufolge beispielsweise die unzulässige Vermischung von Althölzern verschiedener Schadstoffklassen. Diese würden dann in Österreich weiter zu Spanplatten verarbeitet – ohne Berücksichtigung des hohen Schadstoffpotenzials. „Die enthaltenen toxisch relevanten Schadstoffe landen dann in der Spanplatte, die zu Kindermöbeln und anderen sensiblen Produkten verarbeitet wird“, verweist Dr. Beate Kummer, Toxikologin und Pressesprecherin der BUA, auf die Folgen: „Diese verantwortungslose Handhabung bei der Altholzentsorgung und -nutzung ist umwelt- und gesundheitsgefährdend.“

Die BUA fordert nun die zuständigen Behörden in Deutschland und Österreich auf, schnellstmöglich das betreffende angezeigte Unternehmen zu untersuchen, die Altholzexporte nach Österreich zu kontrollieren, gegebenenfalls zu unterbinden und entsprechende Analysen anzufordern – und zwar vom erzeugten und transportierten Altholzgemisch als auch von den produzierten Spanplatten. In der Altholzverordnung sei klar geregelt, wie man mit den verschiedenen Altholzklassen (I-IV) umzugehen hat. Für die Herstellung neuer Holzprodukte sind schadstoffbelastete und behandelte Hölzer nicht zugelassen, sondern energetisch zu verwerten oder zu verbrennen.

Engagierter vorgehen
Eine „Vermischung“ der verschiedenen Altholzkassen, um eine Verdünnung der Schadstoffe zu erreichen und damit Grenzwerte zu unterschreiten, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Dazu Rechtsanwalt Stephan Jäger, dessen Kanzlei die Strafanzeige gestellt hat: „Deutsche wie auch angrenzende zuständige Behörden müssen sich hier engagierter zeigen. Es kann nicht sein, dass rechtskonform arbeitenden Unternehmen das Material ausgeht und damit eine Insolvenz droht, weil währenddessen Unternehmen – wie das jetzt angezeigte – die Umweltauf­lagen umgehen und enorme Profite einfahren wegen Umgehung der Entsorgungskosten von schadstoffbelastetem Altholz.“

Das Marktvolumen von Altholz in Deutschland beträgt nach den Angaben der BUA jährlich circa acht Millionen Tonnen. Die bedeutendsten Anfallstellen für Altholz sind Bau- und Abbruchhölzer sowie Holzabfälle aus der holzverarbeitenden Industrie. Die überwiegende Mehrheit, also etwa 80 Prozent, wird in Altholzkraftwerken beziehungsweise Biomassekraftwerken zur Erzeugung von Energie und Wärme verwendet. Die restlichen 20 Prozent der Althölzer gehen in die stoffliche Verwertung zur Herstellung von Spanplatten. Zugelassen sind allerdings nach deutschem Altholzrecht nur unbelastete Hölzer.

Die Nutzung in der Spanplattenindus­trie ist vorteilhaft hinsichtlich Ressourcenschonung – werden doch erhebliche Mengen Frischhölzer ersetzt. Diese müssen allerdings schadstoff- und störstofffrei sein. Durch die erneute stoffliche Nutzung bleibt das im Altholz gebundene CO2 weiterhin gespeichert und entlastet so das Klima.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2024, Seite 9, Foto: O. Kürth)

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