Weg frei für Europäische Rohstoffverordnung

EU-Ministerrat bestätigt den CRMA-Einigungstext (zum Gesetz über kritische Rohstoffe).

Die Fristen für Genehmigungsverfahren sind im Vergleich zum Kommissionsvorschlag verlängert worden. Genehmigungsverfahren für Projekte, welche das Recycling strategischer Rohstoffe betreffen, können demnach nun bis zu 15 Monate dauern und ausnahmsweise um maximal drei Monate verlängert werden. Die Europäische Kommission hatte in ihrem Vorschlag eine Frist von zwölf Monaten mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um einen Monat vorgesehen. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, nationale Programme zur Stärkung der Kreislaufführung kritischer Rohstoffe anzunehmen und durchzuführen, welche Maßnahmen für einen verstärkten Einsatz kritischer Recyclingrohstoffe enthalten. Dazu zählen die Berücksichtigung des Rezyklatanteils bei Vergabekriterien im Zusammenhang mit der Ausschreibung öffentlicher Aufträge oder finanzielle Anreize für die Verwendung kritischer Sekundärrohstoffe.

Der CRMA wird voraussichtlich in den nächsten Wochen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung wird er dann in Kraft treten. Als Verordnung wird der CRMA schließlich mit seinem Inkrafttreten in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar gelten und wirksam sein.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2024, Seite 5, Foto: Dr. Jürgen Kroll)