FEAD: Die neue Abfallverbringungsverordnung will bedacht sein

Die neue Abfallverbringungsverordnung wurde am 25. März vom EU-Rat angenommen. Obwohl die meisten der gegenwärtigen Regeln weiterhin für eine festgelegte Übergangsperiode von zwei bis drei Jahren in Anwendung bleiben werden, stellt die neue Regelung einen großen Schritt in die Zukunft dar. Der bedacht werden will, meint der europäische Abfallwirtschafts-Verband FEAD.

Sichere und effiziente Abfallverbringungen sind der Schlüssel zu einer Kreislaufwirtschaft. Die neue Verordnung führt zu wichtigen Änderungen und modernisiert die Abfallverbringung einschließlich der Digitalisierung der Abläufe, die Geschwindigkeit, Effizienz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit erhöhen sollten. Die Steigerung der Effizienz von Abläufen gehört zu den höchsten Prioritäten der FEAD. Tatsächlich ist die Klarstellung, dass eine Verbringung nicht als illegal aufgefasst werden sollte, wenn nur kleinere Schreibfehler im Dokument auftauchen, eine wichtige Errungenschaft in der revidierten Verordnung.

Abhängig von kompetenten Behörden
Trotzdem hängen effiziente Abläufe nicht nur von einer guten Vorschrift ab, sondern auch von kompetenten Behörden mit ausreichend technischem und materiellem Vermögen, um die Fristen zu beachten und die Notifizierungen zufriedenstellend abzuwickeln. Im Gegensatz zur Sichtweise der FEAD haben Mitgesetzgeber beschlossen, die Möglichkeit von stillschweigenden Zustimmungen zu den Transit-Behörden zu begrenzen. Daher wendet sich die FEAD an die Mitgliedstaaten um sicherzustellen, dass ihre Verwaltungen Verbringungs-Notifizierungen fristgerecht abwickeln können, sodass die langen und ständigen Verzögerungen vermieden werden, mit denen die Abfallwirtschaft momentan konfrontiert wird.

Es gibt Arbeit
Es ist wichtig zu beachten, dass das Inkrafttreten der neuen Abfallverbringungsverordnung nicht das Ende der Gesetzgebungsarbeit ist, sondern ihr Beginn. Der Text enthält substanzielle Ermächtigungsklauseln für die Kommission, um Gesetze zu implementieren und zu delegieren, die relevante und notwendige Verbesserungen und Klarstellungen liefern, um Engpässe zu beseitigen, die mit unterschiedlichen Interpretationen der Behörden zusammenhängen. Sie enthalten eine mögliche Risiko-basierte und harmonisierte Methode, um finanzielle Garantien oder vergleichbare Versicherungen zu kalkulieren; die Spezifikation der technischen Machbarkeit und ökonomischen Rentabilität, die notwendig sind, um den Transport von Abfällen zu autorisieren; oder die Klassifizierung von Abfall-Kriterien. Zusätzlich wird die Kommission die Verordnung ergänzen müssen um die Herstellung und Aktualisierung der Liste jener Nicht-OECD-Länder, in die der Export nicht gefährlicher Abfälle zur Rückgewinnung aus der EU erlaubt ist. Wichtige Arbeit liegt an, zu der die FEAD bereit ist, mit Erfahrung und Kompetenz mitzuarbeiten.

Mehr Kapazitäten erforderlich
FEAD-Präsidentin Claudia Mensi kommentierte: „Die neuen Abfallverbringungs-Verordnungen führen Restriktionen für die internationalen Abfallmärkte ein, die bedeuten, dass wir mehr erzeugte Abfälle innerhalb der EU behalten. Unsere Rolle als Industrievertreter besteht darin, verständlich zu machen, dass solche Einschränkungen verbessertes Recycling und Abfallwirtschafts-Kapazitäten benötigen, eine starke und stabile Nachfrage nach Rezyklaten und verbesserte Abläufe für uns, um in der Lage zu sein, diese ansteigenden Mengen an Abfällen zu behandeln. Außerdem wird eine reibungslose und harmonisierte Einführung der neuen Abfallverbringungs-Verordnung durch alle kompetenten Behörden essenziell sein, denn bis 2035 ist keine Überprüfung vorgesehen.“

Quelle: FEAD

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2024, Seite 6 -Meinung-, Foto: Landratsamt Kitzingen studio zudem / abfallbild.de)