EU-Lieferkettengesetz: Mitgliedstaaten nehmen Regelung an

Der Rat der Mitgliedstaaten hat nach zähen Verhandlungen den Kompromiss der belgischen Ratspräsidentschaft angenommen. Der Vorschlag enthält unter anderem eine Verringerung des Geltungsbereichs der Richtlinie. So sollen die „downstream business partners“, zu denen voraussichtlich auch die Abfallwirtschaft gehören wird, von den strengen und nicht leistbaren Sorgfaltspflichten befreit werden.

Betreffen soll die Richtlinie nur noch Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Auch die zuvor vorgesehenen, niedrigeren Schwellen für Hochrisikosektoren wurden entfernt sowie ein risikobasierter Ansatz eingefügt. Dies bedeutet, dass Zulieferer aus Risikoländern einer Überprüfung unterliegen, während Lieferketten in sichere Drittstaaten ungeprüft bleiben.

Nachdem der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AstV I) für die geänderte Fassung des Gesetzes gestimmt hat, ist auch eine Annahme im Ministerrat (die letzte Instanz bei der Annahme durch die Mitgliedstaaten) sehr wahrscheinlich. Im Europäischen Parlament kam die Zustimmung des Rechtsausschusses bereits am 19. März 2024. Das Plenum sollte Ende April dazu abstimmen (Redaktionsschluss dieser Ausgabe war der 16. April 2024).

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2024, Seite 5, Foto: PublicDomainPictures / pixabay.com)