• Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Xing
  • Link zu Rss dieser Seite
  • Link zu Mail
  • Newsletter bestellen
  • Bildergalerie
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Verlagsinfo
EU-Recycling
  • Home
  • Artikel
    • Europa aktuell
    • Business
    • Titelthemen
    • Länder
    • Recyclingrohstoffe
    • Technik
  • Marktplatz
  • Events
  • Abo/Leseprobe
  • Magazin
  • Mediadaten
  • BUSINESS INDEX
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?

Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind neue Regelungen im Umgang mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden.

Obwohl Asbest in Deutschland seit 1993 verboten ist, ist der Gefahrstoff in vielen Bestandsgebäuden nach wie vor verbaut und kann bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt werden. „Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen wie Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich enthalten sein kann“, sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. „Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Millionen Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut.“

Werden Asbestfasern beim Arbeiten freigesetzt und eingeatmet, können sich diese in der Lunge festsetzen und Krankheiten wie Asbestose oder Krebs verursachen. 2024 gab es im Verantwortungsbereich der BG BAU nach vorläufigen Zahlen 2.332 Meldungen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit. 270 Menschen starben an den Folgen. Frühere Prognosen waren angesichts der Latenzzeiten davon ausgegangen, dass die Erkrankungszahlen 20 bis 30 Jahre nach dem Asbestverbot zurückgehen müssten. Diese Annahme ist nicht eingetreten, was auf das nach wie vor hohe Asbestvorkommen in Gebäuden und Produkten hinweisen kann. Mit der novellierten GefStoffV wurde im Dezember 2024 ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Stoffe wie Asbest eingeführt. Das Konzept definiert die drei Gefährdungsbereiche hohes, mittleres und niedriges Risiko und wird aufgrund der Farbgebung (rot, gelb, grün) auch „Ampel-Modell“ genannt. Für die drei Risikobereiche gelten jeweils abgestufte, risikobezogene Schutzmaßnahmen.

„Durch die neue Gefahrstoffverordnung können Handwerksunternehmen nun bestimmte Arbeiten ausführen, die bisher de facto verboten waren. Die zulässigen Tätigkeiten wurden um die sogenannte funktionale Instandhaltung erweitert, also Tätigkeiten, die der laufenden Nutzung eines Gebäudes dienen oder für eine Anpassung an den Stand der Bautechnik erforderlich sind. Hier schafft die Novelle neue Möglichkeiten, denn nun dürfen beispielsweise Schlitze in asbesthaltigen Putz gefräst werden, immer unter der Voraussetzung, dass sichere Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen“, erläutert Andrea Bonner, Referentin in der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU. Tätigkeiten mit hohen Risiken dürfen nach wie vor nur von Fachfirmen mit entsprechender Zulassung durchgeführt werden.

Hilfestellung
Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen, hat die BG BAU das vorgeschriebene Vorgehen in einem neuen Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ zusammengefasst. Dieser zeigt, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Zudem werden die konkreten Anforderungen an Arbeiten mit Asbest in Bestandsgebäuden dargestellt und die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt. Der Leitfaden enthält eine Checkliste für die richtige Wahl der Maßnahmen, eine Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung sowie eine Musterbetriebsanweisung.

Weiterführende Infos auf einer speziellen Themenseite: bgbau.de/asbest

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2025, Seite 5, Foto: Petra Hoeß, FABION Markt + Medien / abfallbild.de)

1.396
Artikel teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
https://eu-recycling.com/wp-content/uploads/2020/07/Asbest_Leitlinie_gibt_Rat.jpg 360 1030 EU-R https://eu-recycling.com/wp-content/uploads/2023/12/EU-R-Logo-250-100.png EU-R2025-04-01 11:03:042025-03-27 11:36:46Neue Gefahrstoffverordnung: Was gilt für Asbest?
Das könnte Sie auch interessieren
Erhebliche Rechtsunsicherheit: Wie mit Asbest in Gipsabfällen umgehen?
Gefahrstoffdokumentation leicht gemacht
Gefahrstoffverordnung: BG BAU plädiert für frühzeitige Asbest­erkundung bei Bauarbeiten
Bestimmen von Asbest in technischen Produkten
VDI-Richtlinie: Asbest in mineralischen Bau- und Abbruchabfällen
Gefährliche Chemikalien: EU-Kommission will Schutz von Arbeitnehmern vor Blei und Diisocyanaten stärken
Asbest in Gebäuden – auch heute noch ein Problem

Anzeige

Translation

Diese Seite drucken / Print Diese Seite drucken / Print

EU-RECYCLING

Das Fachmagazin für den europäischen Recyclingmarkt. Fakten, Hintergründe, Reportagen made in Europe.

Informativ und praxisnah können Sie monatlich unter anderem in der Print- oder ePaper-Ausgabe lesen:
- Berichte von nationalen/internationalen
   Kongressen, Tagungen u. Fachmessen
- Aktuelles aus der Kreislaufwirtschaft
- Meldungen von der Recyclingbranche
- Neueste EU-Regelungen im Bereich der
  Abfallwirtschaft
- Interessante Interviews und Events


© MSV Mediaservice & Verlag GmbH

Archiv

Themen

Abfall, Abbruch, Abfallwirtschaft, Altautos, Altbatterien, Altglas, Altholz, Altkunststoff, Altmetall, Altöl, Altpapier, Altreifen, Alttextilien, Aufbereitung, Baustoffrecycling, Bioabfall, Elektroschrott, Entsorgung, Ersatzbrennstoffe, Kreislaufwirtschaft, Marktberichte, Metallschrott, NE-Metalle, Recyclingtechnik, Recyclingwirtschaft, Rohstoffhandel, Sammelsysteme, Schredderabfall, Schrott, Sekundärrohstoffe, Sonderabfall, Sortiertechnik, Trenntechnik, Verpackungsabfall, Verwertung

Schlagwörter

Abfall Abfallwirtschaft Abfälle Altholz Altpapier Altreifen aluminium Aufbereitung Batterien BDE BDSV BIR bvse Corona Deutschland Digitalisierung Doppstadt Entsorgung EU IFAT IFAT 2024 KI Kreislaufwirtschaft Kunststoff Kunststoffe Kunststoffrecycling Maschinen Messe Nachhaltigkeit Papier PET Recycling Rezyklate Rohstoffe Schredder Schrott Schrottmarkt Sekundärrohstoffe Software Stahl Tomra Verpackungen Zerkleinerer Zerkleinerung Österreich
Link to: Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung: Änderungen im Umgang mit PFAS Link to: Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung: Änderungen im Umgang mit PFAS Neue Chemikalien-Sanktionsverordnung: Änderungen im Umgang mit PFAS Link to: Der Clean Industrial Deal – ein großer Wurf? Link to: Der Clean Industrial Deal – ein großer Wurf? Der Clean Industrial Deal – ein großer Wurf?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen