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Strengere Regeln für Bioabfälle

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt seit dem 1. Oktober 1998 die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Mehrfach novelliert, trat zuletzt am 1. Mai 2023 eine umfassende Änderung in Kraft. Einzelne spezifische Regelungen – insbesondere zu den Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung gemäß § 2a – gelten jedoch erst seit dem 1. Mai 2025.

Bioabfälle aus der Biotonne dürfen nun nur noch maximal ein Prozent Kunststoff enthalten. Der BDE begrüßt diese Verschärfung ausdrücklich. „Wir unterstützen die neuen Vorgaben, da sie den Eintrag von Kunststoffen und anderen Störstoffen in die Umwelt reduzieren und die Qualität der Bioabfälle deutlich verbessern“, erklärt Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE. „Eine sorgfältige Getrenntsammlung war schon immer erforderlich. Kunststoffe, Metalle und Glas gehören nicht in die Biotonne, da sie hohe Behandlungskosten verursachen und die Qualität der Komposte mindern. Die neuen Grenzwerte richten sich primär an die Kommunen, die durch Abfallsatzungen Anreize für bessere Mülltrennung schaffen können – etwa durch Öffentlichkeitsarbeit, Gebührenmodelle oder Sanktionen bei Fehlwürfen. Mit kluger lokaler Steuerung müssen dadurch keine zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger entstehen.“

Fehlwurfquote leicht verbessert
Die Fehlwurfquote variiert nach Kenntnisstand erheblich. Im städtischen Raum sei sie höher als auf dem Land. Untersuchungen zeigen eine leichte Verbesserung: Statt bei drei bis vier Prozent Fremdmaterial liegt der Anteil heute durchschnittlich bei zwei bis drei Prozent. Jedoch landen 39 Prozent organisches Material weiterhin im Restmüll. Laut Siegesmund sind auch hier die Kommunen gefordert, genaue Analysen durchzuführen und gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten: „In den letzten Jahren ist hier bereits viel passiert, und wir bemerken eine immer größere Aufmerksamkeit seitens der kommunalen Entscheidungsträger für das Thema. Das sollte auch in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden, um im gesamten Bundesgebiet eine gute Getrenntsammlung zu erreichen.“

In den vergangenen Jahren hat die Entsorgungsbranche massiv in neue Anlagentechnik zur Detektion, Sortierung und in innovative Behandlungsprozesse investiert. Solche Investitionen verursachen teils Kosten im sechs- bis siebenstelligen Bereich. „Diese Aufwendungen werden sich allein über den Verkauf hochwertiger Komposte kaum refinanzieren lassen“, meint Siegesmund. „Mittelfristig werden die Kosten über die Abfallgebühren an Kommunen und Nutzer weitergegeben – allerdings kann eine verbesserte Getrenntsammlung Gebühren stabilisieren oder sogar senken.“

Jetzt die Weichen stellen
Kommunen seien entscheidend für den Erfolg der neuen Vorgaben. Öffentlichkeitsarbeit, Satzungsanpassungen und konsequente Kontrollen seien zentrale Instrumente. „Die verbesserte Kreislaufführung der Bioabfälle ist ein Gemeinschaftswerk, und hier bedarf es der guten Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Privaten“, unterstreicht Anja Siegesmund.

Sebastian Winkelheide, Vorsitzender des BDE-Arbeitskreises Biomasse und Geschäftsführer der Remondis SmartRec GmbH, ergänzt: „Ohne konsequente Mülltrennung bleibt selbst modernste Technik wirkungslos. Kommunen müssen jetzt die Weichen stellen, damit aus sauberem Bioabfall hochwertige Komposte und Energie entstehen. Nur so erreichen wir unsere Klima- und Ressourcenschutzziele nachhaltig.“ Langfristig profitierten Entsorger und Haushalte gleichermaßen – durch bessere Materialqualitäten, effizientere Verwertung und stabile Gebühren. Der BDE ruft alle Akteure auf, die Qualität der Bioabfälle gemeinsam und entschlossen zu verbessern.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 06/2025, Seite 7, Foto: Solveig Schmidt | EKM Mittelsachsen | abfallbild.de)

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