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Die Ersatzbaustoffverordnung praxisnäher und zukunftsfähiger weiterentwickeln

Das Gesetzgebungsverfahren für eine EBV-Novelle sollte noch in 2025 starten und möglichst im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen werden, forderte bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer vor den rund 270 Teilnehmenden des 11. bvse-Mineraliktages | Baustoff Recycling Forum in Ingolstadt.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) muss praxisnäher und zukunftsfähig weiterentwickelt werden – darin sind sich Branche und Experten seit Langem einig. Einen wichtigen Impuls dafür sollte das hierfür initiierte Planspiel 2.0 setzen, an dem der bvse intensiv mitwirkte.„Die Ergebnisse liegen auf dem Tisch – und unsere Branche ist vorsichtig optimistisch. Allerdings darf es nun keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Die Praxis hat gesprochen – jetzt ist die Politik gefragt“, machte Schmidmeyer deutlich. Was sollte sich jetzt ändern?

Eignungsnachweis vereinfachen
Ein zentrales Ergebnis des Planspiels ist der klare Reformbedarf beim Eignungsnachweis (EgN). Der bislang verpflichtende, aufwändige ausführliche Säulenversuch ist nach Ansicht der Branche weder zeitgemäß noch wirtschaftlich – der effizientere Säulenkurztest erfülle die Anforderungen ebenso und entspreche der europäischen Normentwicklung. „Optional kann auch ein Schüttelversuch zum Einsatz kommen, sofern das gewählte Verfahren durchgängig in allen Folgeuntersuchungen angewendet wird“, verwies Schmidmeyer. Zudem fordert die Branche die Konzentration auf Parameter mit Relevanz und Materialwerten. Irrelevante Schadstoffparameter ohne festgelegte Materialgrenzwerte führten häufig zu Missverständnissen und Unsicherheit – sowohl bei Prüfstellen als auch bei Bauherren. Auch bei der Anzahl der Nachweise sollte es zu Vereinfachungen kommen: Künftig soll ein einziger Eignungsnachweis für alle Materialklassen eines Ersatzbaustoffs genügen – und für Mengen zwischen 200 und 3.000 Kubikmetern durchgeführt werden können. Das vermeide unnötige Doppelprüfungen und spare Zeit und Kosten.

Anzeige- und Dokumentations­pflichten praxisgerecht anpassen
Auch bei den Anzeige- und Dokumentationspflichten liegen pragmatische Vorschläge vor. So soll die Voranzeigefrist künftig auf mindestens acht Tage verkürzt werden – ein Zeitraum, mit dem sowohl Behörden als auch Bauunternehmen arbeiten könnten. Zudem soll die Abschlussanzeige verpflichtend werden: Wer sie nicht einreicht, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit. „Eine Voranzeige ohne Abschlussmeldung macht das gesamte System unglaubwürdig – dieser Deal ist für die Branche tragbar“, stellte Schmidmeyer klar.

bvse-Geschäftsführer
Stefan Schmidmeyer (Foto: bvse)

Als weitere Ordnungswidrigkeit soll künftig auch die Nichtanzeige eines Standortwechsels bei mobiler Aufbereitung eingestuft werden. Weitere Vereinfachungen betreffen die Zulassung von Sammellieferscheinen und den Wegfall der „ewigen“ Aufbewahrungspflicht bis zum Wiederausbau. Bei Bauvorhaben unter 250 Kubikmetern soll das bislang verpflichtende Deckblatt entfallen.

Überwachungswerte vereinheitlichen
Im Umgang mit Recyclingbaustoffen zeigte das Planspiel ebenfalls Handlungsbedarf: Die Feststoffwerte für RC-Materialien werden, wie auch die QUBA – Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH aus ihren Erfahrungswerten berichten konnte, in über 99 Prozent der Fälle eingehalten. Daher sollten künftig auf die Überwachungswerte für RC-Materialien verzichtet und stattdessen PCB und MKW als Regelparameter eingeführt werden – differenziert nach Materialklassen.

Planungssicherheit durch besseren Datenzugang
Ein weiteres Problemfeld ist die Bestimmung des tatsächlichen Grundwasserabstands und der grundwasserfreien Sickerstrecke. In der Praxis fehle es häufig an zugänglichen Daten – obwohl viele Behörden über entsprechende Informationen verfügten. „Aus Angst vor Haftung werden diese Daten jedoch oft nicht weitergegeben – das führt zu Unsicherheit, Planungsrisiken und Verzögerungen auf der Baustelle“, kritisierte Schmidmeyer. Die Branche fordert daher einfache, einheitliche Regelungen sowie einen verlässlichen Zugang zu bestehenden Daten. Auch geplante Wasserschutzgebiete müssten ab einem bestimmten Verfahrensstand verbindlich veröffentlicht werden, um eine rechtssichere Planung zu ermöglichen.

Zur sachlichen Bewertung zurückkehren
Derzeitige Einschränkungen beim Einbau auf kiesigen Deckschichten oder Fels beruhten nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen, sondern auf politischen Vorgaben – ohne fachliche Begründung, konstatierte Schmidmeyer. Dabei liege ein fundiertes, fachlich tragfähiges Konzept vor, das diese Bodentypen als „ungünstig“, aber nicht grundsätzlich ungeeignet einstuft. „Es wird Zeit, zur sachlichen Bewertung zurückzukehren und Einbauten auf solchen Böden wieder zu ermöglichen“, sprach sich Schmidmeyer aus.Zudem erschwerten virtuelle Sicherheitsabstände und uneinheitliche Einschätzungen durch die Behörden die Umsetzung – obwohl umfassende geologische Daten vorliegen würden. Diese würden ebenfalls aus Angst vor Haftung oft nicht genutzt. Um Planbarkeit und Verlässlichkeit zu sichern, fordert die Branche auch hier eine Rückkehr zur fachlich begründeten Praxis sowie klaren Regelungen und Erleichterungen – insbesondere für kleinere Baumaßnahmen mit bis zu 250 Kubikmetern. Ein weiterer zentraler Punkt ist die rechtliche Abstimmung der EBV mit angrenzenden Regelwerken: „Die EBV darf kein isoliertes Regelwerk bleiben – sie muss endlich mit angrenzenden Rechtsvorgaben wie WHG, AwSV, LABO oder DepV harmonisiert werden. Nur wenn Hintergrundbelastungen, Probenahmen und Einstufungen einheitlich geregelt sind, entsteht die Klarheit, die Planungssicherheit und Investitionen ermöglicht“, ist Schmidmeyer überzeugt.

Jetzt ist die Politik am Zug

Auch die Verbändechefs Eric Rehbock (Hauptgeschäftsführer bvse) und Matthias Moosleitner (Präsident Baustoff Recycling Bayern), die am Vorabend mit den Teilnehmenden der Veranstaltung die zehnjährige erfolgreiche Kooperation beider Verbände feierten, zeigten sich zum Auftakt der Veranstaltung in ihren Eröffnungsreden einig: „Wir wollen nicht jammern, sondern handeln“, erklärte Matthias Moosleitner, und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock merkte an: „Die Branche ist bereit. Jetzt ist die Politik am Zug: Was die Branche braucht, ist die zeitnahe klare Umsetzung und Novellierung der EBV.“

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2025, Seite 6, Fotos: bvse)

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