Österreich: Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen veröffentlicht

In Zusammenarbeit mit der Elektro-Altgeräte-Koordinierungsstelle (EAK), Elektriker Österreich, der Bundesinnung sowie PV Austria wurde ein Merkblatt erstellt, das als Information im Umgang mit der Entsorgung bzw. Rücknahme von PV-Modulen dient.

Photovoltaik-Module (PV-Module) fallen unter die österreichische Elek­troaltgeräteverordnung (EAG-VO) und werden als Gewerbegeräte eingestuft – auch wenn sie in privaten Haushalten installiert sind. Für sie gilt das Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung“. Das bedeutet, dass neben verschiedenen Meldepflichten auch die fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden muss. Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung ausgedienter PV-Module ist der Hersteller beziehungsweise Erstinverkehrbringer. Das betrifft sowohl inländische Produzenten als auch Importeure, Händler oder befugte Gewerbetreibende, die Module aus dem Ausland beziehen und in Österreich vertreiben.

Download Merkblatt: wko.at/ktn/handel/elektrohandel/wko-pv-entsorgung-a3-v7.pdf

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2025, Seite 30, Foto: lucascgouvea0 / pixabay.com )