Vorschlag zum Schutz der EU-Stahlindustrie
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zum Schutz des Stahlsektors der EU vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt. In Erfüllung der im EU-Aktionsplan für Stahl und Metall festgelegten Verpflichtungen erhält der Vorschlag den Grundsatz des offenen Handels aufrecht und stärkt die Zusammenarbeit mit globalen Partnern bei der Bekämpfung von Überkapazitäten.
Vorgeschlagen werden:
- Die zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr zu begrenzen (eine Verringerung um 47 Prozent gegenüber den Stahlkontingenten 2024),
 - eine Verdoppelung des Nichtquotenzollsatzes auf 50 Prozent (gegenüber 25 Prozent im Rahmen der Schutzmaßnahme) und
 - eine Stärkung der Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte durch Einführung einer Schmelze- und Gießen-Anforderung, um Umgehungen zu verhindern.
 
Wie die Kommission dazu mitteilt, wird der Vorschlag die bis Juni 2026 auslaufende Stahlschutzmaßnahme ersetzen. Der Forderung von Arbeitnehmern, Industrie, mehreren Mitgliedstaaten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Interessenträgern aus der EU werde entsprochen, der Stahlindustrie in der EU einen starken und dauerhaften Schutz zu bieten, um Arbeitsplätze in der EU zu erhalten und den Sektor bei seinen Bemühungen um die Dekarbonisierung zu unterstützen:
„Stahlüberkapazitäten sind ein globales Problem, das ein starkes, echtes und gemeinsames Handeln aller Partner erfordert. Die Kommission wird die internationale Arbeit zur Suche nach kollektiven Lösungen zur wirksamen Bekämpfung der Ursachen globaler Überkapazitäten – auch im Rahmen des Globalen Forums für Stahlüberkapazitäten – weiter vorantreiben. Mit ihrer vorgeschlagenen Maßnahme fordert die Kommission gleichgesinnte Länder auf, zusammenzuarbeiten, um ihre Volkswirtschaften vor globalen Überkapazitäten zu schützen und gleichzeitig Lieferketten zu sichern und den gegenseitigen Marktzugang zu verbessern.“
Die vorgeschlagene Maßnahme sei vollständig WTO-konform. Nach Erhalt eines Mandats des Rates werde die Kommission im Rahmen des Verfahrens nach Artikel XXVIII des GATT rasch mit den betroffenen EU-Handelspartnern über diese Änderung der WTO-Zölle der EU in Kontakt treten, um ihnen länderspezifische Zuteilungen anzubieten. Angesichts der engen und einzigartigen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des EWR-Abkommens sollten für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein keine Zollkontingente oder -zölle gelten. Unabhängig davon sollten die Interessen eines Bewerberlandes, das sich – wie die Ukraine – in einer außergewöhnlichen und unmittelbaren Sicherheitslage befindet, auch bei der Entscheidung über die Quotenzuweisung berücksichtigt werden, ohne die Wirksamkeit der Maßnahme zu untergraben.
Hintergrund
Die EU-Stahlindustrie steht derzeit unter erheblichem Druck aufgrund nicht nachhaltiger globaler Überkapazitäten, die mehr als das Fünffache des jährlichen Stahlverbrauchs der EU ausmachen (derzeit 620 Millionen Tonnen und voraussichtlich bis 2027 auf 721 Millionen Tonnen anwachsend). Diese zunehmenden Überkapazitäten, die wachsenden Stahleinfuhren und die Schließung von Drittlandsmärkten tragen zu den internen Herausforderungen bei, mit denen die EU-Stahlindustrie konfrontiert ist. Dazu gehören eine Zunahme handelsbeschränkender Maßnahmen in Drittländern, hohe Energie- und Herstellungskosten in der EU und eine geringere Binnennachfrage. Diese Herausforderungen schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie auf einem globalen Markt übermäßig, untergraben die Fähigkeit der Industrie, insbesondere in die Dekarbonisierung zu investieren, und bedrohen ihre langfristige Lebensfähigkeit. Die EU-Stahlindustrie ist die einzige große Region, die seit 2007 rund 65 Millionen Tonnen an Kapazität verloren hat. Im Jahr 2024 erreichte die Kapazitätsauslastung 67 Prozent. Seit 2007 gingen etwa 9.000 bis 100.000 Arbeitsplätze verloren. Der Sektor verzeichnete 2024 Rekordverluste. Angesichts dieser kritischen Herausforderungen kündigte die Kommission in ihrem Aktionsplan für Stahl und Metalle (Steel and Metals Action Plan, SMAP) vom März 2025 ihre Absicht an, eine neue Stahlmaßnahme auszuarbeiten, wobei Präsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union erneut das Engagement der EU für den Schutz ihrer Stahlindustrie bekräftigte.
Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission wird nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegen, sodass es Sache des Europäischen Parlaments und des Rates sein wird, sich auf die endgültige Verordnung zu einigen. Der Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen bedarf der Annahme einer dortigen qualifizierten Mehrheit. Nach der Annahme durch den Rat und das Parlament wird die Maßnahme die Schutzklausel der EU für Stahl ersetzen, wenn sie im Juni 2026 ausläuft.
Quelle: EU-Kommisision
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 11/2025, Seite 10, Foto: MSV-Archiv )










