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„Made in Europe“-Vorgaben für Rezyklate

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt zur Berechnung des verpflichtenden Rezyklatanteils im Rahmen der Einwegkunststoffrichtlinie vorgelegt.

Der den Mitgliedstaaten zur Validierung übermittelte Text enthält neben Vorgaben für ein Massebilanzierungsverfahren zur Anrechnung von durch chemisches Recycling zurückgewonnenen Kunststoffen erstmals eine Definition von recyceltem Kunststoff. Zudem werden zeitlich befristete „Made in Europe“-Vorgaben für Rezyklate eingeführt. Der Durchführungsrechtsakt ist von zentraler Bedeutung, da er festlegt, welche Rezyklate auf die verbindlichen Rezyklateinsatzquoten für Getränkeflaschen nach der Einwegkunststoffrichtlinie angerechnet werden können. Ein früherer Entwurf aus Juli 2025 sah noch eine Öffnung für Rezyklate aus allen Herkunftsländern vor.

„Dass die Kommission nun zumindest zeitlich befristet vorgibt, dass nur Rezyklate ,Made in Europe‘ für die Erreichung der Rezyklateinsatzquoten angerechnet werden können, ist eine wichtige und dringend benötigte Soforthilfe für das europäische Kunststoffrecycling“, ordnet Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE, ein.

Was in der Spiegelklausel festgelegt ist
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass bis zum 21. November 2027 ausschließlich in der EU hergestellte Rezyklate aus Verbraucherabfällen „Post-Consumer-Waste“ auf die Rezyklateinsatzquoten der Einwegkunststoffrichtlinie angerechnet werden können. Ab dem 21. November 2027 können Rezyklate aus OECD-Staaten berücksichtigt werden, sofern sie aus Verbraucherabfällen stammen und eine Bewertung nach den Standards der Abfallverbringungsverordnung ergibt, dass die Anforderungen an eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung erfüllt sind.

Rezyklate aus Drittstaaten außerhalb der OECD dürfen nur dann angerechnet werden, wenn eine verbindliche Vereinbarung besteht, die sicherstellt, dass das Recycling aus Verbraucherabfällen erfolgt, die Behandlung Umwelt- und Gesundheitsstandards entspricht, wie sie in der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Verpackungsverordnung festgelegt sind (Spiegelklausel), und das jeweilige Land über einen umfassenden nationalen Abfallwirtschaftsrahmen verfügt, einschließlich EPR-Systemen und Rezyklat- und Recyclingzielen. Diese in der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) angelegten Schutzmechanismen sollen bis Ende 2026 ausgestaltet werden.

„Der Zeitraum bis Ende 2027, in dem ausschließlich EU-Rezyklate angerechnet werden können, ist notwendig, um das Kunststoffrecycling in der EU zu schützen“, pflichtet Siegesmund bei. Ausdrücklich begrüßt sie zudem die klare Regelung, wonach recycelte Kunststoffe – unabhängig vom Herstellungsort – grundsätzlich aus Verbraucherabfällen („Post-Consumer-Waste“) stammen müssen: „Nur das Recycling von Verbraucherabfällen führt zu Innovationen und Investitionen im Recy­cling, denn Produktionsabfälle können in der Regel ohne aufwändige Behandlung direkt wieder in den Produktionsprozess eingebracht werden.“

Sich an Frankreich orientieren
Die Kunststoffrecycler in der EU stehen derzeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck durch billige Neuware und günstige Rezyklatimporte aus Drittstaaten. Dabei handelt es sich häufig nicht um echte Rezyklate, sondern um falsch deklarierte Neuware. „Diese dringend notwendige Verschnaufpause für die Recyclingbranche muss genutzt werden, um einen robusten und rechtssicheren Mechanismus für Gleichwertigkeitskriterien bei Rezy­klaten aus Drittstaaten zu entwickeln – insbesondere mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien und Qualitätsstandards“, spricht sich Siegesmund aus. Der BDE fordert darüber hinaus verbindliche europäische Vorgaben für die Beschaffung von Rezyklaten und eine wasserdichte Spiegelklausel, sobald Rezyklatimporte zugelassen werden. Andernfalls müsse dauerhaft eine Beschränkung auf europäische Rezyklate gelten. Zudem sei ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreizmechanismus erforderlich: Der Einsatz von Rezyklaten „Made in Europe“, der über die verpflichtenden Mindestquoten hinausgeht, sollte finanziell honoriert werden, etwa durch eine Anpassung der EPR-Beiträge pro Produkt entsprechend der eingesetzten Menge an EU-Rezyklaten.

„Nur mit klaren Regeln, verlässlicher Nachfrage und fairen Wettbewerbsbedingungen kann das europäische Kunststoffrecycling seine Investitionen sichern und einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten“, erklärt Anja Siegesmund abschließend. „Deutschland und die EU sollten sich an Frankreich orientieren: Dort erhalten Hersteller von Kunststoffprodukten erhebliche finanzielle Nachlässe bei den Beiträgen zur erweiterten Herstellerverantwortung, wenn sie Kunststoffrezyklate aus Frankreich einsetzen.“

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 02/2026, Seite 5, Foto: Meaw_stocker / stock.adobe.com)

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