Brandschutzmaßnahmen und Feuerversicherung in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft – ein seit langem bekanntes Problem
Ich habe schon häufiger über dieses Themengebiet berichtet, zuletzt in der EU-Recycling Ausgabe 11/2024. Das Problem ist seither nicht geringer geworden. Viele Recycling- und Entsorgungsunternehmen stehen derzeit ohne vollständigen Versicherungsschutz für Feuerschäden da oder zahlen überproportional viel Prämie für ihren Versicherungsschutz. Zudem sind in den letzten Jahren die Anforderungen der Versicherer an die Höhe der Selbstbeteiligungen pro Schaden stark gestiegen. Gleiches gilt für die Anforderungen an den technischen und organisatorischen Brandschutz in den zu versichernden Unternehmen.
Das Ganze führt dazu, dass für viele Unternehmen die Erfüllung dieser Auflagen (hohe Selbstbehalte sowie erhebliche Investitionen in den anlagentechnischen Brandschutz) in Verbindung mit dann immer noch hohen Prämien zu einer wirtschaftlich bedrohlichen Situation werden kann. In der Presse wird mittlerweile eifrig über die häufigen Brände in Anlagen berichtet, was für die Branche und die Unternehmen aber auch nicht unbedingt immer mit positiven Wirkungen verbunden ist. Denn auch Versicherer lesen diese Berichte. Durch Aktivitäten der Branchenverbände (unter Federführung der ASA – Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallentsorgung e. V., Ennigerloh) gibt es nun eine Initiative auf politischer Ebene, die Lösungsansätze für diese Problematik finden soll.
Die Sichtweise/Position der deutschen Versicherer
Es gibt nicht mehr allzu viele Versicherer, die sich überhaupt mit dieser Betriebsart (also Recycling- und Entsorgungsunternehmen) beschäftigen. Bei den klassischen Verbrennungsanlagen ist dies noch etwas anders. Dort stehen bei adäquatem Brandschutz auch noch große Industrieversicherer, wie zum Beispiel die Allianz und der HDI, zur Verfügung. Bei stoffstromtrennenden Recyclinganlagen wird die Luft aber langsam extrem dünn. Mit der Hübener Versicherung AG Hamburg steht hier zwar ein Versicherer für die gesamte Branche zur Verfügung, allerdings mit beschränkten Kapazitäten hinsichtlich sehr großer Anlagen und sehr ambitionierten Vorstellungen hinsichtlich Selbstbehalts- und Prämienhöhen.
Auch Versicherer, die früher in der Breite für diese Betriebsart zur Verfügung standen (wie zum Beispiel die AXA und die Gothaer, aber auch die Signal Iduna), haben sich teilweise ganz aus dem Geschäft zurückgezogen (Signal Iduna) oder stehen zumindest neuen Abschlüssen restriktiv gegenüber (Gothaer). Außerdem sind die Anforderungen hinsichtlich des anlagentechnischen Brandschutzes und des baulichen Brandschutzes mittlerweile so stark angestiegen, dass kaum ein Unternehmen in der Lage ist, dies zu erfüllen. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich nicht um neu zu errichtende Abfallbehandlungsanlagen handelt, sondern um Bestandsanlagen.
Eine Brandwand in eine bestehende Anlage/Halle einzubauen, ist sicherlich technisch grundsätzlich möglich (deutsche Ingenieure können alles), allerdings in der Regel nicht zu wirtschaftlichen Bedingungen. Und auch der Einbau einer flächendeckenden Raumlöschanlage (dies wird die gute alte Sprinkler- oder Sprühflutlöschanlage sein) in eine bestehende Aufbereitungsanlage (zum Beispiel eine EBS-Anlage) ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen und auch einer nicht zu unterschätzenden Stillstandszeit der Anlage verbunden. Dennoch werden genau diese Forderungen zunehmend erhoben.
Auch die öffentlich-rechtlichen Versicherer, die noch als Risikoträger für öffentliche Entsorgungsunternehmen tätig sind, haben sich weitgehend die Forderungen der oben genannten Versicherer hinsichtlich des anlagentechnischen Brandschutzes zu eigen gemacht. Einige glückliche Versicherungsnehmer sind bislang von solchen Forderungen und auch überproportionalen Prämiensteigerungen verschont geblieben. Dabei handelt es sich in der Regel um langjährige Kunden öffentlicher Versicherer, die nicht durch größere Schäden auffällig geworden sind. Aus dem Blickwinkel der Versicherer ist das Vorgehen betriebswirtschaftlich durchaus nachvollziehbar, denn bislang gab es wenig Alternativen für Versicherungsnehmer als die Erfüllung der Auflagen. Dies gilt zumindest dann, wenn man seinen bisherigen Versicherungsschutz nicht gefährden wollte.
Und welcher Versicherer versichert nicht lieber ein gut geschütztes Risiko zu hohen Prämien und mit hohen Selbstbehalten als umgekehrt?
Was sind die Gründe für diese Entwicklung?
Aus den (für uns nicht nachprüfbaren) Statistiken des GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ging schon vor vier Jahren hervor, dass die Recycling- und Entsorgungswirtschaft den Bereich der holzverarbeitenden Unternehmen als führender Schadenverursacher abgelöst hat.
Als Hauptursache für Brände werden seit Jahren die allseits bekannten Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien genannt. Der Versicherer Hübener hat allerdings noch einige andere Ursachen für solche Brände identifiziert. Dies sind unter anderem unsachgemäß entsorgte Gasflaschen, technische Defekte an Anlagen, sich stetig veränderte klimatische Bedingungen, eine ungünstige wirtschaftliche Lage sowie Fachkräftemangel.
Was kann und sollte zur Vorbeugung getan werden?
Die Versicherer in Deutschland verlangen vor allem eine Verbesserung des anlagentechnischen Brandschutzes. Ab einer gewissen Unternehmensgröße und bestimmten Versicherungswerten/Versicherungssummen werden rigoros Maßnahmen wie Brandschutzwände zwischen einzelnen Abschnitten sowie eine flächendeckende Löschtechnik verlangt. In Bereichen wie Annahme und Zerkleinerung kann dies durch Wärmebildkameras und Löschmonitore erfolgen, im Bereich von Aufbereitungsanlagen wird dies in der Regel eine Sprinkler- beziehungsweise Sprühflutlöschanlage sein. Eine andere technische Lösung gibt es dort aufgrund der mannigfaltigen Verschattungen nicht. Die von den Unternehmen und Verbänden bevorzugte Lösung in diesem Segment durch Objektlöschanlagen an neuralgischen Punkten wird von vielen Versicherern mittlerweile abgelehnt oder zusätzlich zur Raumlöschung gefordert.
Sehr wichtige Aspekte im Bereich des organisatorischen Brandschutzes kommen (hier wiederhole ich mich zu vorigen Beiträgen) meines Erachtens in der Betrachtung der Versicherer in Deutschland zu kurz. Dies ist in erster Linie eine gute Wartung und Instandhaltung der Anlagen (natürlich fordern die Versicherer auch eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen, da dies vom VdS gefordert wird), aber auch eine regelmäßige Reinigung von Anlagen und Betriebsräumlichkeiten. Sauberkeit und Ordnung sind von einer hohen Bedeutung.
Auch die Ausbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes ist von eminenter Bedeutung. Es gibt Unternehmen, in denen in den letzten 20 Jahren kein einziger Brand aufgetreten ist (jedenfalls keiner, der zu einem Versicherungsschaden geführt hat) und die über keinerlei anlagentechnischen Brandschutz (außer der obligatorischen Brandmeldeanlage) verfügen. Die gute Ausbildung der Mitarbeiter und der Einsatz der vorhandenen Löschmöglichkeiten (große Handfeuerlöscher sowie Wandhydranten) hat dort bislang ausgereicht, um mit den vorhandenen Gefahren fertig zu werden.
Andererseits gibt es Gegenbeispiele, bei denen Anlagen trotz vorhandener Löschtechnik abgebrannt sind oder zumindest erheblich beschädigt wurden. Leider funktioniert auch die teure Löschtechnik nicht immer. Wenn es in einem Unternehmen zum Beispiel gelingt, in jeder Schicht eine eigene Löschgruppe mit ausgebildeten Feuerwehrleuten (gerade auf dem Land ist die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr noch sehr verbreitet) vorzuhalten und diese auch mit der entsprechenden Ausrüstung auszustatten, so trägt dies erheblich zur Sicherheit im Unternehmen bei. Deutsche Versicherer berücksichtigen diesen Umstand wenig, ausländische Risikoträger hingegen sind geneigt, so etwas erheblich zu honorieren. Es gibt auch neue Systeme, wie zum Beispiel ein Sortiersystem für Abfallströme mittels Röntgeneinsatz und Künstlicher Intelligenz, das von der WeSort.AI GmbH aus Würzburg auf den Markt gebracht worden ist. Hierdurch soll es gelingen, den größten Teil der gefährlichen Lithium-Ionen-Akkus aus dem Stoffstrom zu separieren. Wir werden sehen, ob sich diese Technik am Markt durchsetzt und zur Verringerung der Schadenbelastung führt.
Feuerschäden durch Lithium-Ionen-Akkus in der Presse
Wer die Veröffentlichungen in den Medien zu diesem Thema verfolgt, wird festgestellt haben, dass die Brände dort gerade in den letzten Jahren fleißig kommentiert worden sind. Wegen Akkus: „Jeden Tag Dutzende Brände in Deutschlands Abfallwirtschaft“ oder „30 Brände am Tag: Warum in Recyclingbetrieben so oft Feuer ausbricht“, lauten zum Beispiel zwei Schlagzeilen von Beiträgen vom Ende des vergangenen Jahres.
Wenn man jedes Zündereignis, das mit Hitzeentwicklung verbunden ist, als Brand einstuft (auch Schwelbrände sind ja Brände) so wird man vermutlich auf ein Vielfaches der genannten 30 Brände pro Tag kommen. Dass pro Tag 30 Recyclinganlagen tatsächlich abbrennen, dürfte aber dem Bereich der Fantasie zuzuordnen sein.
Diese Artikel sollen natürlich (dort kamen auch Repräsentanten der Branchenverbände der Recyclingwirtschaft zu Wort) politischen Druck aufbauen, bei den Versicherern haben sie aber eine gegenteilige Wirkung. Versicherer, die solche Artikel lesen, fühlen sich in ihrer Auffassung bestärkt, dass man Recycling- und Entsorgungsunternehmen besser nicht versichern sollte.
Ich würde mir mehr Beiträge wünschen, in denen darüber berichtet wird, wie gut die Mitarbeiter in den Betrieben mittlerweile mit den gestiegenen Risiken und insbesondere dem Thema der Lithium-Ionen-Akkus zurechtkommen. Denn über 99 Prozent der Zündereignisse in den Unternehmen wird durch die Mitarbeiter und die vorhandenen Schutzeinrichtungen beherrscht. Manchmal kommt es dann noch dazu, dass die Feuerwehr ausrücken muss (das muss sie ja, wenn ein Alarm ausgelöst wurde), einen wirklichen Eingriff muss die Feuerwehr dann aber in der Regel nicht mehr leisten. Aber selbstverständlich, das muss man leider an dieser Stelle einräumen, gibt es zunächst immer noch zu viele Brände, die auch zu erheblichen Schäden führen und bei denen der Einsatz der Feuerwehr zu spät kommt. Einen Konsens mit den Versicherern und auch maßgeblichen Vertretern von Berufsfeuerwehren kann man auch darüber finden, dass Brände, die sich während des Betriebes ereignen, zunächst vor Ort durch die Betriebe selbst bekämpft werden müssen.
Eine Mitgliederumfrage der maßgeblichen Branchenverbände der Recycling- und Entsorgungswirtschaft des Jahres 2023 hat gezeigt, dass über 70 Prozent aller Brandereignisse im Bereich der Anlieferung und Zerkleinerung stattfinden. Ehe nun sämtliche vorhandenen Anlagen bis in den letzten Winkel hinein durch Raumlöschanlagen geschützt werden, sollte man sich also zunächst mit dem Schutz dieses Bereiches beschäftigen. Wenn man dadurch schon 70 Prozent der Brände verhindert, wird die Schadenbelastung der Branche in erheblichem Umfang zurückgehen. Und es ist doch viel einfacher, einen Betreiber einer Anlage davon zu überzeugen, dass ein solcher Schutz (im Bereich Anlieferung und Zerkleinerung) erforderlich ist, als ihn von der Installation einer (seiner Überzeugung nach nicht effektiven) Sprinkleranlage im Bereich der Aufbereitung zu überzeugen.
Was passiert auf der politischen Ebene?
Die Branchenverbände ASA, VKU, BDE, bvse, BDSE und VDM haben gemeinsam (unter Federführung der ASA) eine Studie zu dem oben skizzierten Thema (Gefährdung durch Lithium-Ionen-Akkus und daraus resultierende Schäden) in Auftrag gegeben. Auftragnehmer ist die INFA GmbH Ahlen unter Mitwirkung von U&I Umwelttechnik & Ingenieure GmbH, Hannover sowie der Prognos AG. Die Grundlage der wissenschaftlichen Auswertung wird eine Aktualisierung der oben schon erwähnten Mitgliederbefragung zum Thema solcher Brände und der daraus resultierenden Schäden in Abfall- und Recyclingunternehmen durch die mitwirkenden Verbände sein. Die Basis wird zur ersten Befragung im Jahr 2023 durch die Mitwirkung weiterer Verbände noch vergrößert. Der Inhalt der Studie ist mit dem Umweltministerium abgestimmt.
Parallel zu dieser Studie ist die Durchführung sogenannter „Runder Tische“ unter Beteiligung des Umweltministeriums (das die VDI Technologiezentrum GmbH mit der Moderation beauftragt hat) zu dem Thema „Maßnahmen gegen Brände in Recycling- und Entsorgungsanlagen“ geplant. Diese Runden Tische sollen im März 2026 beginnen. Schlussendlich wird es um Lösungsansätze, wie zum Beispiel das (schon über zehn Jahre diskutierte) Batteriepfand oder auch die Einrichtung eines Fonds, gehen. Wofür dieser Fonds dann am Ende genutzt wird und wer das Geld für einen solchen Fonds zur Verfügung stellt (die Industrie wird dies wohl freiwillig nicht tun), ist derzeit allerdings noch unklar. Zumindest kommunale Abfallentsorger, die für die Entsorgung von Haus- und Gewerbemüll zuständig sind, sind der kritischen Infrastruktur zuzurechnen und betreiben Daseinsvorsorge und Umweltschutz. Für viele privatwirtschaftliche Recyclingunternehmen gilt dies zumindest teilweise aber auch. Insofern ist es höchste Zeit, dass sich die Politik diesem wichtigen Thema stellt.
Gibt es Hoffnung hinsichtlich des Versicherungsschutzes?
Im Kreise der von uns beratenen Mitglieder des ASA e. V. ist es zum Jahr 2026 erstmals nach vielen Jahren wieder gelungen, die Belastung im Bereich der Feuerversicherungsprämien spürbar zu senken und gleichzeitig eine 100-prozentige Versicherung nahezu sämtlicher Unternehmen im Bereich der Feuerversicherung sicherzustellen. Gelungen ist dies durch Gewinnung ausländischer Risikoträger, die einen Teil der Risiken übernehmen. Wichtig bei der Gewinnung solcher Risikoträger ist es sicherzustellen, dass diese sich in den Vertragsbedingungen und auch der Schadenregulierung den Vertragsregelungen und Entscheidungen des in Deutschland führenden Versicherungsunternehmens anschließen. Wenn dies so ist, ist dies aber eine sehr gute Alternative (nur als Beteiligung, nicht als führender Versicherer) zu den in Deutschland fehlenden Kapazitäten.
Alternative Konzepte, wie zum Beispiel die Gründung eigener Versicherungsgesellschaften (Stichwort Captive) oder die Einrichtung eines Schaden-Finanzierungsfonds, scheitern oftmals an den durch die erhebliche Regulierung entstehenden Kosten. Einen schlichten Schadenausgleichsfond kann man in Deutschland nicht bilden (zumindest, wenn ein Rechtsanspruch auf Regulierung den Mitgliedern gewährt wird), ohne dass dieser unter der Aufsicht der BaFin steht und die Einzahlungen der Versicherungssteuerpflicht unterliegen.
Insofern ist die derzeit größte Hoffnung, dass es gelingt, durch die Nutzung des internationalen Erst- und auch Rückversicherungsmarktes auch langfristig eine Entspannung der Situation zu erreichen.
Autor: Elmar Sittner, sittner-versicherungsberatung.de
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2026, Seite 10, Foto: MSV, KI-generiert)







