Weniger Bürokratie in Österreichs Abfallwirtschaft
Die österreichische Regierungskoalition hat erste Schritte zur Deregulierung der Branche angekündigt. Regulatorische Hemmnisse sollen abgebaut, Genehmigungsverfahren vereinfacht und das Heranziehen von nicht-amtlichen Sachverständigen erleichtert werden. Dazu wurde vom Nationalrat die Novelle des AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) beschlossen.
Auch in Österreich kämpft die Branche seit Jahren mit zahlreichen Gesetzen und Bestimmungen, die Effizienz und Innovation verhindern. Statt Investitionen in Recyclinganlagen wachsen Dokumentationspflichten und bürokratischen Hürden. Ein konkretes Beispiel: der verpflichtende Abfalltransport auf Schiene und die damit verbundenen aufwändigen Abfragen auf der Online-Plattform „Auf Schiene“. Zuletzt hat auch das nationale Umweltministerium in seinem aktuellen Evaluierungsbericht eine Abschwächung der Regelung ab 2026 empfohlen.
Gabriele Jüly, Präsidentin des Verbands Österreichischer Abfallbetriebe (VOEB): „Was in der Theorie absolut Sinn macht, ist in der Praxis nicht umsetzbar. Dieses Gesetz verursacht vielmehr einen enormen Zeit- und Verwaltungsaufwand für unsere Betriebe und schafft einen eindeutigen Wettbewerbsnachteil für Abfall gegenüber primären Rohstoffen. Die Maßnahme trägt laut Evaluierung nachweislich nicht zum Umweltschutz bei – behindert jedoch das Recycling.“ Eine praxistaugliche Alternative sei notwendig.
Unternehmen entlasten und faire Bedingungen schaffen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich sind laut VOEB weit davon entfernt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für primäre und sekundäre Rohstoffe zu ermöglichen. Die Abfall- und Ressourcenwirtschaft hat zahlreiche, konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die Anpassung von Prüfungsintervallen, Dokumentations- und Berichtspflichten sowie solche zur Steigerung der Effizienz von Genehmigungsverfahren. Jüly: „Betriebe, die in neue Anlagen investieren wollen, benötigen einfache und rasche Genehmigungsverfahren statt jahrelangem Tauziehen um aufwändige Bewilligungen. Vor allem bei geringfügigen Änderungen muss der Verwaltungsaufwand reduziert werden.“ Vor diesem Hintergrund sei auch die AVG-Novelle zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie einer Erleichterung bei der Heranziehung von nicht-amtlichen Sachverständigen zu begrüßen. Die Novelle wurde Mitte November 2025 vom Nationalrat einstimmig beschlossen.
Um weitere Wettbewerbsnachteile für Sekundärrohstoffe abzuschaffen, gelte es auch, Abfallende-Verordnungen insbesondere in der Bauwirtschaft voranzutreiben. So sollte der Bodenaushub von Baustellen endlich an Ort und Stelle wieder verwertbar sein, statt als Abfall zu gelten und langwierige bürokratische Hürden durchlaufen zu müssen. Eine bessere Abstimmung von Prüfungs- und Inspektionsintervallen könnte nach Ansicht des VOEB sowohl Unternehmen als auch Behörden entlasten, ebenso eine Reduktion von Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Auch die Ankündigungen auf europäischer Ebene zur Entbürokratisierung – Stichwort „Omnibus“ – klingen vielversprechend. Für einen wettbewerbsfähigen Recyclingstandort Europa sei ein „Schengenraum der Abfallwirtschaft“ notwendig, um den reibungslosen Verkehr von Abfällen zu ermöglichen, die regional gesammelt und effizienter in anderen europäischen Ländern verarbeitet oder recycelt werden können.
Der VOEB bewertet die im Regierungsprogramm 2025-2029 angekündigten Maßnahmen zur Evaluierung und Optimierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) als ein wichtiges Signal für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft. Die angestrebte Prozessoptimierung und gesteigerte Verfahrenseffizienz seien zentrale Schritte, um die Transformation in eine ressourcenschonende Wirtschaft zu unterstützen.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 01/2026, Seite 8, Foto: MSV, KI-generiert)











