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Gewerbeabfallverordnung: Vollzugsversagen statt Regelungslücke

Mehr als jede zweite Vorbehandlungsanlage in Deutschland verfehlt die gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote von 30 Masseprozent. Das ist dem aktuellen Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) zu den Ursachen von Implementationsdefiziten im Umweltrecht zu entnehmen. Unter anderem am Beispiel der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zeigt der Rat exemplarisch, woran die Kreislaufwirtschaft in Deutschland tatsächlich krankt: Nicht an zu schwachen Gesetzen, sondern an deren lückenhafter Durchsetzung.

Für die Recyclingwirtschaft ist das keine Überraschung, sondern eine längst überfällige Bestätigung – der bvse fordert genau diese Nachschärfung beim Vollzug bereits seit Jahren. Der SRU betont: „Deutschland verfügt über anspruchsvolles Umweltrecht, doch bei der praktischen Anwendung klafft häufig eine Lücke zwischen Anspruch und Realität. Vollzugsdefizite untergraben den Schutz von Umwelt und Gesundheit, den der Gesetzgeber vorgesehen hat.“

Der SRU attestiert der GewAbfV erhebliche Defizite bei Getrenntsammlung, Dokumentation und Kontrolle der Abfallströme. Besonders deutlich wird das an der Recyclingleistung selbst: 51 Prozent der Vorbehandlungsanlagen erreichen die vorgeschriebene 30-Prozent-Quote nicht. Der Median der Recyclingquoten von Vorbehandlungsanlagen, die nur gemischte Siedlungsabfälle behandeln, lag bei zwölf Masseprozent. „Die Erfahrung mit der Gewerbeabfallverordnung hat uns gezeigt, dass diese Zielquote auch beim derzeit besten Stand der Technik nicht gelingen kann“, stellt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock nüchtern fest.

Verstöße werden selten sanktioniert
Als zentrale Ursache der Vollzugsdefizite identifiziert der SRU die geringe und bundesweit höchst unterschiedliche Kontrolldichte. Verstöße werden selten sanktioniert, die Entdeckungswahrscheinlichkeit bleibt gering – mit der Folge, dass regelkonforme Betriebe gegenüber Trittbrettfahrern systematisch benachteiligt werden. Der SRU macht zudem klar, dass sich wirksame Überwachung nicht auf Abfallerzeuger und Vorbehandlungsanlagen beschränken darf. Gerade im Bereich der energetischen Verwertung bleibe offen, in welchem Umfang eigentlich vorbehandlungsfähige Abfälle der Verbrennung zugeführt werden – mit der Folge, dass wertvolle Sekundärrohstoffe dem Kreislauf entzogen werden. Ein hoher Anteil von vorbehandlungsfähigen Abfällen findet nach wie vor seinen Weg in die Müllverbrennung, und deshalb sollte hier auch der Vollzug ansetzen, meint der bvse. Die Überwachung von bundesweit rund 60 Anlagen wäre laut Rehbock erheblich effizienter und würde gleichzeitig sowohl die Abfall­erzeuger und -besitzer als auch die Entsorgungs- und Recyclingbetriebe vor unnötigem Bürokratieaufwand verschonen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2026, Seite 9, Foto: O. Kürth)

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