Gewerbeabfallverordnung: „Novelle längst überfällig“

Auf Initiative des Bundesumweltministeriums sollen im Herbst mit den für den Vollzug verantwortlichen Bundesländern Gespräche über eine Weiterentwicklung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) aufgenommen werden. Grundlage sind die Ergebnisse der Anfang 2023 veröffentlichten Studie des Umweltbundesamtes zum Thema.

bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock zeigt sich erfreut über die Initiative: „Wir appellieren seit Langem für eine zügige Überarbeitung und eine Novelle der Verordnung noch in dieser Legislaturperiode und sind froh, dass sich das Bundesumweltministerium nun endlich dieser dringenden Aufgabe annimmt.“

Fehlender Vollzug
Mit der Gewerbeabfallverordnung sollte eigentlich erreicht werden, dass durch eine konsequente Abfalltrennung bei den gewerblichen Anfallstellen mehr Abfälle recycelt werden. Nach den Erkenntnissen des bvse zeigt die Verordnung jedoch kaum Wirkung: Die Getrennterfassung gewerblicher Abfälle lässt weiterhin zu wünschen übrig. Nur wenige Sortieranlagen erreichen die seit 1. Januar 2019 vorgegebene Recyclingquote von 30 Prozent, und ein viel zu hoher Anteil an wertvollen Rohstoffen geht nach wie vor in Müllverbrennungsanlagen verloren.

Die Hauptgründe hierfür liegen laut Rehbock an einer falsch angelegten Systematik in der Verordnung, teilweise unklaren Vorgaben zur Vorbehandlung von Abfällen und am fehlenden Vollzug der Kontrolle in den Bundesländern. Das schließt die Vollzugskontrolle von Müllverbrennungsanlagen mit ein. Eric Rehbock: „In der Praxis stellt die Erfassung von Abfällen als Gemisch immer noch mehr den Regelfall als eine begründete Ausnahme dar. Sind die Verbrennungspreise dazu noch günstig, ist dem Abfluss und endgültigem Verlust wertvoller Rohstoffe in die Müllverbrennungsanlagen Tür und Tor geöffnet. Diese Negativspirale kann nur mit einem effektiven Vollzug gestoppt werden, der deutschlandweit bisher leider nur völlig unzureichend erfolgt. Um diesen zu stärken, empfehlen und fordern wir dringend, die Müllverbrennungsanlagen in die Kontrolle des Vollzugs mit einzubeziehen.“

Die Nachverfolgung der vorgeschriebenen Getrennterfassung könnte hier einfach realisiert werden, da die dafür benötigten Informationen bei den Anlagenbetreibern bereits vorliegen, macht Rehbock deutlich: „Es ist wesentlich einfacher, in rund 60 Müllverbrennungsanlagen in Deutschland Kontrollen durchzuführen als in hunderttausenden gewerblichen Anfallstellen.“

Angesichts des weiterhin sehr hohen Anteils an gemischten gewerblichen Abfällen bestehe noch sehr viel Potenzial für das Recycling. Um dieses erschließen zu können, müssten jetzt schnellstmöglich praktikable und effektive Hebel gefunden werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2023, Seite 7, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)