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„Eigentlich brauchen wir gar keine Abfallende-Verordnung mehr“

Am 19. Juni 2026 stellte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den „Aktionsplan zur Senkung der Baukosten“ vor. Dieser umfasst 13 Punkte und setzt auch auf die stärkere Nutzung von Sekundärrohstoffen im Hochbau. Beim bvse stößt das auf ausdrückliche Zustimmung – verbunden mit einer klaren Botschaft: Die Hürden für den Einsatz von RC-Material liegen nicht im Abfallrecht, sondern in der Zurückhaltung der Praxis.

Im Maßnahmenpaket selbst heißt es dazu, der Bausektor sei nach wie vor durch hohen Primärrohstoffeinsatz und eine geringe Wiederverwendungsquote gekennzeichnet. Gemeinsam mit den Ländern wolle man deshalb Hemmnisse bei der Zulassung neuer Baumaterialien abbauen und den rechtlichen Rahmen für Wiederverwendung und Recycling im Gebäudebereich weiterentwickeln, um Primärrohstoffe einzusparen und die Bauwirtschaft unabhängiger von globalen Lieferketten zu machen.„Die Richtung stimmt: Es muss mehr RC-Material eingesetzt werden“, kommentierte bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer den Aktionsplan. Aus Sicht des Verbandes führt der Einsatz von Sekundärbaustoffen in der Regel zu niedrigeren Baukosten. Eine pauschale Aussage – etwa ein fester Prozentsatz an Einsparung – ließe sich dazu nicht treffen, da die Kalkulation immer projektabhängig sei. Klar sei aber, dass die zunehmend dichte Standortverteilung stationärer und mobiler Recyclinganlagen für kurze Transportwege sorgt. Werde das Material direkt auf der Baustelle aufbereitet, entfalle der Transport sogar ganz – wobei dieser Effekt naturgemäß projektspezifisch ausfalle.

Rechtslage bereits heute eindeutig
Knapper werdende Deponie- und Verfüllkapazitäten sowie strengere Anforderungen an die Verfüllung würden außerdem zu Buche schlagen: Die Annahmepreise an Recyclinganlagen liegen den Informationen des bvse nach in der Regel unter den Kippgebühren von Verfüllung oder Deponierung – auch hier mit dem Extremfall Baustellenaufbereitung, bei dem diese Kosten ganz wegfielen. Immer noch ein Problem sei die Einschätzung von Teilen der Bauwirtschaft, dass Rechtsunsicherheiten den Einsatz von RC-Baustoffen behindern und es daher eine Neudefinition des Abfallstatus in der Ersatzbaustoffverordnung geben müsse. Das aber lässt Stefan Schmidmeyer nicht gelten, weil genau in dieser Verknüpfung das eigentliche Problem liege: „Dieses Argument ‚Abfallstatus‘ wird aus meiner Sicht vorgebracht, um weiterhin den Primärbaustoffen den Vorzug geben zu können.“

Aus Sicht des bvse ist die Rechtslage bereits heute eindeutig. Die Rechtsgrundlage dafür liefere schon jetzt die Ersatzbaustoffverordnung (Umweltverträglichkeit) in Verbindung mit den einschlägigen bautechnischen Regelwerken – TLs, ZTVs und DIN-Normen. Auch der Weg zum Abfallende sei längst geregelt: über § 5 Abs. 1 KrWG für das Abfallende beziehungsweise § 4 Abs. 1 KrWG für Nebenprodukte. Voraussetzung sei lediglich, dass der Abfallerzeuger oder -besitzer – in der Praxis meist der Betreiber der Aufbereitungsanlage – die Verantwortung übernehme und die geforderten Kriterien abarbeite. Für mineralische Bauabfälle verweist Stefan Schmidmeyer zudem auf ein bereits etabliertes Instrument: das QUBA-Siegel. Es gewährleiste, dass alle stoff- und verfahrensbezogenen Anforderungen an Bautechnik, Umweltverträglichkeit, Qualitätssicherung und Zertifizierung erfüllt seien. „Der Aufbereiter muss nur noch den Nachweis führen, dass er einen Markt oder eine Nachfrage für sein RC-Material hat, und der Bauherr bekommt ein Produkt und keinen Abfall mehr“, erklärt der bvse-Geschäftsführer und meint: „Eigentlich brauchen wir gar keine Abfallende-Verordnung mehr.“

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2026, Seite 7, Foto: O. Kürth)

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