PET-Flaschen: EU-Kommission präzisiert Vorgaben zum Rezyklatanteil
Die Europäische Kommission hat konkrete Durchführungsregeln zur Berechnung des Rezyklatanteils in Einweg-PET-Flaschen festgelegt.
Erstmals wird dabei das chemische Recycling offiziell zur Erfüllung der EU-Ziele zugelassen und eine harmonisierte Massenbilanzierung eingeführt, um Nachweise und Berichtspflichten für Unternehmen zu standardisieren. Die neuen Vorgaben präzisieren die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) und dienen der Erreichung folgender EU-weit verbindlicher Mindestquoten: Seit 2025 mindestens 25 Prozent Rezyklatanteil, der sich bis 2030 auf mindestens 30 Prozent erhöht. Durch die neuen Berechnungsmethoden soll vor allem mehr Transparenz darüber geschaffen werden, woher das verwendete PET-Rezyklat stammt. Es gilt sicherzustellen, dass die Quoten durch verifizierbare Prozesse belegt werden.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 09/2026, Seite 7, Foto: O. Kürth)










