EU-Kommission plant Vereinfachung des Vergaberechts
Am 9. September 2026 hat die Europäische Kommission den Public Procurement Act vorgestellt. Damit sollen die bisherigen Vergaberichtlinien in einer unmittelbar geltenden Verordnung gebündelt werden. Ziel ist es, die Verfahren zu vereinfachen und die öffentliche Beschaffung stärker an Qualität, Nachhaltigkeit und strategischer Resilienz auszurichten.
Neue Bewertungskriterien
Nach den Vorschlägen entscheidet künftig grundsätzlich das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis über den Zuschlag. Dabei müssen Qualitätskriterien mindestens 30 Prozent der Gesamtbewertung ausmachen – bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar mindestens 50 Prozent. Zu den Kriterien zählen unter anderem: Umweltaspekte, soziale Standards, Innovation und Qualifikation des Personals. Der Vorschlag stärkt Green Public Procurement und schafft für bestimmte Produktgruppen verbindliche Umweltanforderungen, etwa zu Rezyklatanteilen, Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit und Einsatz von Recyclingrohstoffen. Allerdings bleibt die Umsetzung in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz weitgehend im Ermessen der öffentlichen Auftraggeber.
Fokus auf europäische Angebote
In ausgewählten Sektoren – wie der Beschaffung von Nutzfahrzeugen oder Verpackungen nach der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – sollen „grüne“ Kriterien stärker einbezogen werden. Öffentliche Auftraggeber können dann Herkunftsanforderungen stellen, europäische Angebote bei der Bewertung begünstigen und unter bestimmten Bedingungen Angebote mit zu geringem europäischem Anteil ablehnen. Als „europäische Angebote“ gelten dabei auch solche aus Drittstaaten, die aufgrund des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) oder vergleichbare Handelsabkommen europäischen Bietern Marktzugang gewähren.
Die bestehenden Ausnahmen für Inhouse-Vergaben und öffentlich-öffentliche Kooperationen bleiben nach den Vorschlägen bestehen. Neu hinzu kommt eine Ausnahme für bestimmte Formen lokaler und regionaler Verwaltungszusammenarbeit. Direktvergaben sind weiterhin möglich, wenn Unternehmen zu mehr als 80 Prozent für den kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber tätig sind. Marktkonsultationen vor einer Vergabe bleiben freiwillig.
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 10/2026, Seite 5, Foto: MSV, KI-generiert)






