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Geänderte PIC-Verordnung betrifft auch Quecksilber-haltige Lampen

Im Juli 2020 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) 22 Chemikalien in die Meldeliste zur Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien aufgenommen. Gemäß „PIC-Verordnung“ – Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior Informed Consent, kurz: PIC) unterliegen diese nun Meldepflichten.

Der Großteil der 22 Stoffe wurde auf die Liste gesetzt, weil sie in der Europäischen Union als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln verboten sind. Einige sind auch durch die Biozidprodukte-Verordnung stark eingeschränkt und nur für eine begrenzte Anzahl von Biozidprodukten zugelassen. Die Indus­triechemikalie Hexabromcyclododecan (HBCDD) wurde nach ihrer Aufnahme in das Rotterdamer Übereinkommen im Jahr 2019 ebenfalls in Anhang I Teil 3 des PIC aufgenommen. Da HBCDD jedoch bereits in Anhang V des PIC aufgeführt ist, ist die Ausfuhr aus der EU verboten. EU-Exporteure und -Importeure all dieser Stoffe müssen nun ihre jährlichen Ein- und Ausfuhren in die und aus der EU melden.

Nur noch im Labormaßstab zulässig
Darüber hinaus wurde Anhang V des PIC um eine Reihe quecksilberhaltiger Artikel erweitert, deren Ausfuhr aus der EU nun verboten ist. Dabei handelt es sich um Kompaktleuchten (CFL.i und CFL.ni) mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 2,5 beziehungsweise 3,5 Milligramm je Brennstelle, des Weiteren um lineare Leuchtstofflampen wie Tri-Phosphor-Lampen und Halophosphatlampen mit einem Quecksilbergehalt von mehr als fünf beziehungsweise zehn Milligramm je Lampe, um Hochdruck-Quecksilberdampflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke sowie um mit Quecksilber versetzten Kaltkathoden-Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen mit externen Elektroden für elektronische Displays, die je nach Länge über einen Quecksilbergehalt von mehr als 3,5, 5,0 beziehungsweise 15 Milligramm je Lampe verfügen. Darüber hinaus wurden zwei Quecksilberverbindungen hinzugefügt – Quecksilber-(II)-Sulfat (HgSO4) sowie Quecksilber-(II)-Nitrat (Hg(NO3)2) –, deren Export nun nur noch für die Forschung und Analyse im Labormaßstab zulässig ist.

(EU-Recycling 10/2020, Seite 15, Foto: team orange, Kommunalunternehmen Lk Würzburg / abfallbild.de)

 

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