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Praktische Leitlinien zur Gewährleistung der Abfallverbringung

Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für einen gemeinsamen Ansatz ausgearbeitet, um die Fortsetzung der Abfallverbringung in der Europäischen Union unter den außergewöhnlichen Umständen, die durch den Ausbruch des Coronavirus entstanden sind, sicherzustellen.

Die Kommission empfiehlt, die eingerichteten grünen Fahrspuren zu nutzen und die Papierverfahren für Abfallverbringungen durch elektronischen Austausch zu ersetzen, um Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden und den Grenzübertritt zu beschleunigen.

Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, sagte dazu. „Die Europäische Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die grünen Wege für Abfälle offen zu halten, sodass die Abfälle ohne Verzögerung verbracht werden können.“

Auf Grundlage der ermittelten und bewährten Verfahren sowie im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen biete das Dokument den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, den Wirtschaftsbeteiligten und allen relevanten Interessengruppen Leitlinien zur Vermeidung und zum Abbau möglicher Hindernisse für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen innerhalb der EU.

Den Abbau von Hindernissen für die Verbringung von Abfällen erachtet die EU-Kommission als wichtig für die Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt. Die Verbringung von Abfällen innerhalb der EU sei ein wichtiges Glied in der gesamten Lieferkette: von der Sammlung bis zur endgültigen Behandlung von Abfällen und ihrer Verwendung als Ressource.

(EU-Recycling 05/2020, Seite 4, Foto: Reinhard Weikert / abfallbild.de)

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