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BEHG-Carbon-Leackage-Verordnung nicht zu Ende gedacht

Fossile Brennstoffemissionen sollen mit einem CO2-Preis belegt werden. Betroffen wäre auch die Abfallverbrennung.

Nach Meinung der ITAD bleibt der vom Bundesumweltministerium angestrebte CO2-Preis für die Abfallverbrennung nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auch nach der vorliegenden BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ein für die Abfallwirtschaft völlig ungeeignetes Instrument, um CO2-Emissionen verursachergerecht und nachvollziehbar zuzuordnen und bewerten zu können. Eine positive Lenkungswirkung in Bezug auf ein umweltgerechtes Konsum- und Nutzungsverhalten des eigentlichen Inverkehrbringers (Abfallerzeuger) sei nicht möglich.
„Die vorgelegten Regelungen und Definitionen zeigen letztendlich nur, dass das gesamte System des BEHG in Bezug auf die Abfallwirtschaft nicht bis zum Ende gedacht wurde“, kritisiert Carsten Spohn den Referentenentwurf. Der Geschäftsführer der ITAD befürchtet durch eine Verteuerung von Abfällen zur energetischen Verwertung die Verlagerung von CO2- und anderen Emissionen ins Ausland. Schlimmstenfalls würden Abfälle zur Deponierung oder illegalen Entsorgung in Schwellen- oder Entwicklungsländern geleitet. Die Auswirkungen des BEHG würden somit weitaus mehr Schutzgüter beziehungsweise Schutzaspekte (Gesundheitsschutz, Meeres- und Grundwasserschutz sowie Luftqualität) betreffen, „auch wenn diese nicht im direkten Wirkungsbereich der Regelungen in Deutschland bemerkbar sein werden“.

Die ITAD hatte im Zusammenhang mit der Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems und der möglichen Anwendung auf Abfälle bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass klimapolitische Vorgaben abfall- und umweltpolitische Zielsetzungen nicht konterkarieren dürfen. Doch auch bei ausschließlicher Betrachtung des Klimaschutzaspekts sei festzustellen, „dass die zu erwartenden negativen Auswirkungen weder durch das System des nationalen Emissionshandels noch die Carbon-Leakage-Verordnung kompensiert werden“.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 04/2021, Seite 5, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)

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