Emissionshandelspflicht für Abfallverbrennungsanlagen – unter welchen Voraussetzungen?
Die Abfallwirtschaft wird über kurz oder lang mit einer Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel rechnen müssen. Davon geht die Kanzlei [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft aus und informiert über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland sowie auf EU-Ebene.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Anfang Juni einen Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Nach dem Entwurf sollen die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen ab 2023 über ihre Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von fossilen Anteilen der verbrannten Abfälle berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben müssen.
Die meisten Abfallwirtschaftsverbände und Bundesländer haben die Emissionshandelspflicht für die Abfallverbrennung scharf kritisiert, weil sie nur zu zusätzlichen Kosten für die Gebührenzahler führe und keine nennenswerte klimapolitische Lenkungswirkung habe. Befürworter der Regelung setzen auf verstärkte Anreize für eine höherwertigere, stoffliche Verwertung und die Gleichbehandlung von Abfällen, die in Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden, mit solchen, die in emissionshandelspflichtigen Anlagen verbrannt werden und deren Verbrennung deshalb bereits jetzt dem EU-Emissionshandel unterliegt. Die BEHG-Preise liegen ab 2023 bei 35 Euro pro Tonne CO2 und steigen bis 2026 auf maximal 65 Euro pro Tonne CO2; danach sollen Marktpreise gelten.
Der EU-Rat ist zurückhaltender
Parallel dazu hat das EU-Parlament am 22. Juni 2022 für eine Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel ab 2026 votiert. Bis dahin soll die Kommission außerdem eine Einbeziehung von Deponien in den Emissionshandel prüfen. Der EU-Rat ist zurückhaltender und befürwortet (Stand: 30. Juni 2022) lediglich eine Prüfung der Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen durch die Kommission bis Ende 2026. Im Herbst werden Parlament und Rat gemeinsam mit der EU-Kommission im sogenannten Trilog aushandeln, ob und unter welchen Voraussetzungen Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel einbezogen werden, bevor das Parlament und der Rat abschließend darüber entscheiden. Im EU-Emissionshandel gelten von Anfang an Marktpreise. Derzeit liegt der Preis um 80 Euro pro Tonne CO2, also deutlich höher als im BEHG.
„Emissionshandel für Abfallverbrennungsanlagen“ ist Thema des 10. [GGSC] Expert:innen-Interviews am 28. September 2022 von 12.30 bis 12.50 Uhr. Experte ist Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz. Das Gespräch führt Rechtsanwalt Linus Viezens. Weitere Informationen und Anmeldung: www.ggsc.de
Quelle: [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2022, Seite 9, Foto: Dr. Jürgen Kroll)