Österreich: Die Deponierung der meisten mineralischen Baustoffe wird verboten

Laut novellierter Deponieverordnung soll zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft im Einklang mit der Abfallhierarchie angestrebt werden, dass Abfälle, die sich für Recycling und andere Formen der Verwertung eignen, zukünftig nicht auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden.

Folgende Abfälle können ab 1. Januar 2024 auf keiner Deponie mehr abgelagert werden: Ziegel aus der Produktion, Straßenaufbruch, technisches Schüttmaterial, Betonabbruch, Gleisschotter, Asphalt, Einkehrsplitt und Recyclingbaustoffe der Qualitätsklasse U-A.

Martin Car, Geschäftsführer BRV (Foto: BRV)

„Baustoffrecycling ist österreichweit als Stand der Technik anzusehen. Seit über 30 Jahren wurde nach den Richtlinien für Recyclingbaustoffe des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) ein Markt aufgebaut, an dem heute hunderte Produzenten teilhaben. Seit 2016 gibt es ein vorzeitiges Abfallende für Recyclingbaustoffe mit der besten Umweltqualität. Der Anteil an zu deponierendem Material betrug schon bisher nur mehr sieben Prozent der mineralischen Baurestmassen. Es war der logische Schritt, dass für verwertbare Mineralstoffe ein Verbot der Deponierung auf politischer Ebene ausgesprochen wird“, begrüßt Martin Car, langjähriger Geschäftsführer des BRV, die Verordnungsnovelle.

Übergangsfrist für Gipsplatten und KMF
Das Deponierungsverbot betrifft aber nicht nur die angeführten Stoffgruppen, sondern auch Gipsplatten. In modernen Gebäuden kann Gips bis zu sieben Prozent der verbauten Materialien ausmachen. Ab 1. Januar 2026 dürfen Gipsplatten, Gipswandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten (Gipsplatten mit Flies-Armierung, Gipsfaserplatten) nicht mehr deponiert werden. Ausgenommen davon werden jene Platten sein, bei denen im Zuge der Eingangskontrolle in einer Recyclinganlage für Gipsabfälle nachweislich festgestellt wird, dass sie von keiner ausreichenden Qualität sind, um daraus Recyclinggips herzustellen. Die längere Übergangsfrist ist schon deswegen nötig, da es in Österreich kein flächendeckendes Gipsrecycling gibt und die entsprechende Logistik erst aufgebaut werden muss.

Mit Ende des Jahres 2026 wird auch das Ablagern von Künstlichen Mineralfasern (KMF) – ob als gefährlicher Abfall oder in ungefährlicher Form – nicht mehr erlaubt sein. Hier erwartet sich die Umweltabteilung des zuständigen Bundesministeriums, dass dementsprechende Aufbereitungswege in den nächsten fünf Jahren von der Wirtschaft geschaffen werden. Dennoch soll dieser Schritt noch in den nächsten Jahren evaluiert werden, um keine Entsorgungsengpässe zu schaffen.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 05/2021, Seite 5, Foto: BRV)

 

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