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Ersatzbaustoffverordnung: Bundesrat nimmt Ausschuss-Empfehlungen nicht an

„Mit der Entscheidung des Bundesrats, dringend notwendige Änderungen an der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vor dem Inkrafttreten nicht anzunehmen, wurde eine wichtige Chance für das Baustoffrecycling und die Kreislaufwirtschaft vertan. Jetzt müssen die Länder entscheiden, wie die EBV am besten umgesetzt wird.“

Stefan Schmidmeyer, bvse-Geschäftsführer für den Bereich Mineralik – Recycling und Verwertung, hätte sich mehr Mut vonseiten der Bundesländer erhofft: „Die Empfehlungen der drei Ausschüsse (für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, für Wirtschaft und für Verkehrswesen) wären aus unserer Sicht ausnahmslos unverzichtbar gewesen, um die Ersatzbaustoffverordnung ab dem 1. August 2023 umsetzbar und vor allem praktikabel zu machen. Nur mit diesen Änderungen und Ergänzungen kann gewährleistet werden, dass die Ziele der Ersatzbaustoffverordnung erreicht werden können. Ein erfolgreicher Start hätte gelingen können. Leider ist man aber den Empfehlungen des Umweltausschusses gefolgt, der eher zaudernd zwar alle geforderten Änderungen und andere mehr befürwortet hat, diese aber in die Zukunft geschoben hat.“

Mobile Aufbereitung unmöglich
Vor allem zum Thema „Analyseverfahren“ hätte zumindest die Entscheidung kommen müssen, dass beim Eignungsnachweis neben dem ausführlichen Säulenversuch auch alternativ der Säulenkurztest oder das Schüttelverfahren gewählt werden können, kritisiert Schmidmeyer: „Denn der kosten- und zeitbezogene Mehraufwand durch das ausführliche Säulenverfahren wird insbesondere die mobile Aufbereitung vor Ort auf den Baustellen, die zu 50 Prozent der gesamten Aufbereitungstätigkeit ausmachen, empfindlich treffen. Die bisher geübten Bauabläufe werden empfindlich gestört und die Kosten für die Bauherren unnötigerweise um das Drei- bis Vierfache erhöht. Somit wird die mobile Aufbereitung technisch unmöglich und wirtschaftlich unzumutbar gemacht“, verdeutlicht Schmidmeyer die Situation.

In der Konsequenz würden anfallende Bau- und Abbruchabfälle nun vermehrt in stationäre Aufbereitungsanlagen und/oder genehmigte Sammel-/Lagerplätze transportiert werden. Dies sei zum einen ein „Bärendienst“ für Klima und Umwelt: mehr Transporte, Verkehr, Energieverbrauch und CO2. Zum anderen würden die bestehenden Aufbereitungsanlagen und/oder Sammel-/Lagerplätze diese Massen mangels ausreichender Kapazitäten gar nicht aufnehmen können. „Das wird kurzfristig unweigerlich zu einer Massenverschiebung in die Verfüllungen und in die Deponien führen und die Kostenschraube am Bau weiter nach oben treiben“, befürchtet Schmidmeyer.

Zum Thema „Abfallende“ zeigt sich Stefan Schmidmeyer optimistisch. Auch wenn sich bisher in den Ländern sehr unterschiedliche Vorgehensweisen abzeichnen und eine bundeseinheitliche Lösung zurzeit fraglich erscheint: „Mit der QUBA-Qualitätssicherung für Sekundärbaustoffe sind wir sehr gut aufgestellt. Gegebenenfalls werden wir auf Grundlage unseres Rechtsgutachtens das Abfallende für QUBA-zertifizierte Sekundärbaustoffe feststellen und uns mit den Behördenseiten entsprechend auseinandersetzen.“

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 08/2023, Seite 13, Foto: O. Kürth)

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