Unklarheit über Mautsätze
Ab dem 1. Juli 2018 gelten auf deutschen Bundesfernstraßen die neuen Mautsätze. Unklar ist bis dato, in welcher Höhe diese ausfallen werden.
Die Verbände BDSV, bvse und VDM fordern das Bundesverkehrsministerium in einem gemeinsamen Schreiben auf, bis Ende Januar 2018 die neuen Mautsätze zu veröffentlichen (Redaktionsschluss dieser Ausgabe war der 19. Januar 2018). Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, halten die Verbände es für unumgänglich, die Erhöhung auf den 1. Januar 2019 zu verschieben.
Insgesamt wird die Maut in Deutschland auf rund 40.000 zusätzliche Kilometer Bundesstraße ausgeweitet. Die Verbände weisen darauf hin, dass es essentiell ist, diese Mehrbelastungen exakt kalkulieren und die Vertragsgestaltung mit den Kunden der Unternehmen den neuen Mautsätzen entsprechend anpassen zu können. Mit Blick auf die Umgestaltung der Verträge benötigten die Unternehmen eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten. Die für die Recycling- und Entsorgungsbranche erhöhte Dringlichkeit liege darin, dass die rund 2.000 vertretenen Unternehmen in großem Ausmaß auf die Nutzung der Bundesfernstraßen und des Regionalverkehrs angewiesen seien. Auch die finanzielle Mehrbelastung treffe die Recycler und Entsorger in besonderem Maße. Die Verbände vereinen auf sich Unternehmen aus den Bereichen Metallschrotte, Altpapier, Altglas, Alttextilien, Altkunststoffe, Altholz sowie mineralische Rohstoffe. Die logistische Aufgabe der Unternehmen bestehe darin, bundesweit und grenzüberschreitend Abfälle zur Verwertung zu sammeln, aufzubereiten, industriegerecht zu bündeln und als Sekundärrohstoffe an den Wirtschaftskreislauf wieder abzugeben.
Foto: pixbay
(EU-Recycling 02/2018, Seite 3)