Elektrokleinstfahrzeuge nur noch mit wechselbaren Batterien

Der Bundesrat hat einen Antrag der Länder Thüringen und Baden-Württemberg angenommen: Elektrokleinstfahrzeuge sollen nur noch zugelassen werden, wenn wechselbare Batterien beziehungsweise Akkumulatoren eingebaut werden.

Weiterhin soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Regelungen gefasst werden, die es dem Endnutzer leicht machen, Batterien aus entsprechenden Fahrzeugen zu entnehmen. Nach dem Willen der Länderkammer soll das zukünftige Inverkehrbringen von Elektro­kleinstfahrzeugen mit fest verbauten Akkus erschwert werden.

Angenommen wurde auch eine Beschlussempfehlung des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses. Darin fordern beide Bundesratsausschüsse von der Bundesregierung die Prüfung von Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten dieser Fahrzeuge. Gegenstand dieses Prüfauftrages sind auch die Recyclingziele und ein Pfandsystem für die Antriebsbatterien von unter anderem E-Scootern.

Der BDE begrüßt die Entscheidung. Verbandspräsident Peter Kurth: „Die Länderkammer hilft mit ihrer heutigen Entscheidung, ein immer größer werdendes Entsorgungsproblem zu lösen. Nicht wechselbare Batterien in E-Scootern machen aus einem Elektrokleinstfahrzeug nach seiner Nutzung sofort Elektroschrott. Wechselbatterien und -akkus sorgen hingegen dafür, dass die Fahrzeuge länger im Einsatz bleiben.“ Mit dem Prüfauftrag für die Pfandpflicht nimmt der Bundesrat eine Forderung des Verbandes auf: „Mit einem Pfand schreiben wir diesen Batterien einen Wert zu und führen sie wieder in den Materialkreislauf zurück. Zudem senken wir das Brand­risiko.“

(EU-Recycling 12/2019, Seite 3, Foto: Christian Bueltemann / Pixabay)