Elektrokleinstfahrzeuge nur noch mit wechselbaren Batterien
Der Bundesrat hat einen Antrag der Länder Thüringen und Baden-Württemberg angenommen: Elektrokleinstfahrzeuge sollen nur noch zugelassen werden, wenn wechselbare Batterien beziehungsweise Akkumulatoren eingebaut werden.
Weiterhin soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Regelungen gefasst werden, die es dem Endnutzer leicht machen, Batterien aus entsprechenden Fahrzeugen zu entnehmen. Nach dem Willen der Länderkammer soll das zukünftige Inverkehrbringen von Elektrokleinstfahrzeugen mit fest verbauten Akkus erschwert werden.
Angenommen wurde auch eine Beschlussempfehlung des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses. Darin fordern beide Bundesratsausschüsse von der Bundesregierung die Prüfung von Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten dieser Fahrzeuge. Gegenstand dieses Prüfauftrages sind auch die Recyclingziele und ein Pfandsystem für die Antriebsbatterien von unter anderem E-Scootern.
Der BDE begrüßt die Entscheidung. Verbandspräsident Peter Kurth: „Die Länderkammer hilft mit ihrer heutigen Entscheidung, ein immer größer werdendes Entsorgungsproblem zu lösen. Nicht wechselbare Batterien in E-Scootern machen aus einem Elektrokleinstfahrzeug nach seiner Nutzung sofort Elektroschrott. Wechselbatterien und -akkus sorgen hingegen dafür, dass die Fahrzeuge länger im Einsatz bleiben.“ Mit dem Prüfauftrag für die Pfandpflicht nimmt der Bundesrat eine Forderung des Verbandes auf: „Mit einem Pfand schreiben wir diesen Batterien einen Wert zu und führen sie wieder in den Materialkreislauf zurück. Zudem senken wir das Brandrisiko.“
(EU-Recycling 12/2019, Seite 3, Foto: Christian Bueltemann / Pixabay)