Thermische Abfallbehandlung als nachhaltige Behandlungsoption anerkennen

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) setzt sich seit geraumer Zeit zusammen mit ihrem europäischen Dachverband CEWEP für die Anerkennung der thermischen Abfallbehandlung als nachhaltiger Behandlungsoption im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung ein und begrüßt, dass diese Forderung im Vorfeld auch von BDI, BDE, VKU, den kommunalen Spitzenverbänden der Landkreis- und Städtetage sowie von Deutscher Städte- und Gemeindebund in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützt wurde.

Die EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten soll bekanntlich eine wichtige Rolle dabei spielen, die EU bei der Ausweitung nachhaltiger Investitionen und der Umsetzung des europäischen Green Deal zu unterstützen. Auf diese Weise soll sie unter anderem Sicherheit für Investoren schaffen und Unternehmen helfen, klimafreundlicher zu werden.

MVA: unverzichtbare Energieerzeuger
Nach Auffassung der ITAD kann die thermische Abfallhandlung zu mindestens drei Zielen der EU-Taxonomie-Verordnung einen positiven Beitrag leisten: Eindämmung des Klimawandels, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sowie Vermeidung und Kon­trolle der Umweltverschmutzung. „Die energetische Verwertung von Abfällen in Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) ist ein zentraler Baustein der Kreislaufwirtschaft für jede moderne Industriegesellschaft“, sagt ITAD-Geschäftsführer Carsten Spohn. „Wer den Ausstieg aus der Deponierung unvorbehandelter Abfälle konsequent verfolgen will, muss zwangsläufig auch die thermische Abfallbehandlung als nachhaltige Behandlungsoption anerkennen.“ Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerke entwickelten sich darüber hinaus immer mehr zu unverzichtbaren Produzenten von Strom, Dampf und Fernwärme in den urbanen Zentren.

Spohn weiter: „Die Abwärmenutzung aus Abfällen ist aktiver Klimaschutz. Unsere Mitgliedsanlagen reduzieren aktuell die CO2-Emissionen in Deutschland um rund sieben Millionen Tonnen CO2 jährlich. Die Wiederverwendung von mehr als einer Million Tonnen Eisen und Nichteisenmetallen aus den Verbrennungsrückständen trägt darüber hinaus zum Ressourcenschutz bei.
Diesen positiven Beitrag zum Klimaschutz wollen wir auch zukünftig beibehalten. Neben einem konsequent recyclingfreundlichen Produktdesign sowie einem nachhaltigen Konsumverhalten brauchen wir zwingend auch ausreichende thermische Behandlungskapazitäten zur Nutzung von stofflich nicht verwertbaren Abfällen und Sortierresten. Diese Senke darf für brennbare Abfälle nicht die Deponie sein. Denn jede Tonne Abfall auf der Deponie ist eine Tonne zu viel.“

Auch der jetzt veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission zur Abfallverbringungsverordnung unterstützt in Teilen den Deponieausstieg. Die ITAD begrüßt das Verbot der Verbringung von Abfällen zur Beseitigung innerhalb der EU, um die Ressource Abfall besser als bisher stofflich oder energetisch zu verwerten. Damit die Abfallverbringungsverordnung letztendlich eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung auf der Grundlage der besten Behandlungsoptionen ermöglicht und die schrittweise Abschaffung der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle in Europa gemäß der europäischen Gesetzgebung unterstützt wird, schlägt die Interessengemeinschaft neben der Berücksichtigung der Branche in der Taxonomie vor, von einem nationalen zu einem europäischen Ansatz der Abfallbewirtschaftung überzugehen.

Hierbei müssten für bestehende und notwendige neue Behandlungskapazitäten entsprechend sachgerechte Rahmenbedingungen im EU-Recht geschaffen werden.

(Erschienen im EU-Recycling Magazin 03/2022, Seite 11, Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de)