Altbatterien: Neue Abholregelungen für die GRS-Rücknahmestellen
Die Stiftung GRS Batterien plant die Umstellung auf ein herstellereigenes Rücknahmesystem gemäß Paragraf 7 Batteriegesetz.
Nach der noch für 2019 erwarteten Systemneuzulassung wird die Stiftung GRS Batterien die kostenlose Abholung von gesetzlich verpflichteten Rücknahmestellen neu regeln. Die neuen Allgemeinen Abholbedingungen für Rücknahmestellen (AAB) betreffen gesetzlich verpflichtete Rücknahmestellen, die erfasste Gerätealtbatterien dem zukünftigen herstellereigenen Rücknahmesystem der Stiftung GRS Batterien übergeben wollen.
Neu sind unter anderem
■ die Umstellung auf einheitliche GRS-Standardfassbehälter,
■ die Einführung eines elektronischen Registrierungsportals für Rücknahmestellen,
■ der obligatorische Bestellprozess über GRS-online und
■ wichtige Klarstellungen der gefahrgutrechtlichen Versenderpflichten, die von der Rücknahmestelle zu erfüllen sind.
Fokussierung auf Transport- und Sammlungssicherheit
Die generelle Umstellung auf die gefahrgutrechtlich zugelassenen Standardfassbehälter des seit Jahren bewährten GRS-Sicherheitsstandards (grün, gelb, rot) dient der weiteren Erhöhung der Sammlungs- und Transportsicherheit. Das gilt insbesondere mit Blick auf das stetig ansteigende Aufkommen sicherheitskritischer Lithium-Batterien. Ebenfalls notwendig erscheint der Stiftung GRS Batterien auch der deutliche Hinweis auf die besonderen gefahrgutrechtlichen Verpflichtungen, die von Rücknahmestellen zu erfüllen sind. Hierzu will die Stiftung GRS Batterien das Schulungsangebot, zum Beispiel Online-Schulungsmaterial für Rücknahmestellen, zukünftig weiter verbessern.
Spezifische Lösungen für Hersteller und Branchensysteme
Der idealtypischen Vorstellung eines herstellereigenen Rücknahmesystems folgend, können zudem für bestimmte Rücknahmestellen, die zum Beispiel in herstellerseitige Vertriebs- oder Servicenetzwerke oder in GRS-Branchenrücknahmesysteme eingebunden sind, auch individuelle Erfassungsstrukturen eingerichtet werden. Dazu zählen zum Beispiel die Aufstellung von kundenspezifischen GRS-Sammelboxen oder kleinteiligere Abholmengen.
Neuregistrierung für Sammelstellen und Informationsangebot
Um auch zukünftig eine rechtssichere und prozessoptimierte Verbindung zwischen Rücknahmestelle und dem neuen herstellereigenen Rücknahmesystem sicherstellen zu können, ist eine Neuregistrierung von Rücknahmestellen und eine Aktualisierung der Sammelstellendaten geplant.
„Es ist bekannt, dass wir aufgrund der veränderten Marktverhältnisse auch den Wechsel von Sammelstellen in andere Rücknahmesysteme begrüßen“, betont Georgios Chryssos, Vorstand der Stiftung GRS Batterien. „Aus diesem Grund wollen wir die Neuregistrierung auch dazu nutzen, Rücknahmestellen darüber zu informieren, dass alle herstellereigenen Rücknahmesysteme die kostenlose Abholung gesammelter Gerätealtbatterien anbieten müssen. Da mehrere Systeme die deutliche Bereitschaft erklärt haben, bisherige GRS-Sammelstellen aufnehmen zu wollen, unterstützen wir im Rahmen der erwarteten Systemzulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem wechselwillige Sammelstellen gerne.“
Hierzu wird die Stiftung GRS Batterien mit der geplanten Neuregistrierung eine neue Internetseite freischalten. Diese soll die Rücknahmestellen noch vor dem eigentlichen Registrierungsprozess darüber informieren, dass alle in Deutschland behördlich zugelassenen, herstellereigenen Rücknahmesysteme verpflichtet sind, Rücknahmestellen die kostenlose Abholung von Gerätealtbatterien anzubieten.
Flexibilisierung der Sammelstellenanbindung
Mit der erwarteten Zulassung des herstellereigenen Rücknahmesystems der Stiftung GRS Batterien und der geplanten Einstellung des Betriebs des Gemeinsamen Rücknahmesystems gemäß Paragraf 6 Batteriegesetz werden auch die bisher geltenden gesetzlichen Bindungsfristen der Rücknahmestellen an die Stiftung GRS Batterien mit sofortiger Wirkung entfallen. Rücknahmestellen können ab diesem Zeitpunkt sofort und beliebig das Rücknahmesystem wechseln.
„Wir sind sicher, dass die geplanten Änderungen einen wichtigen Beitrag sowohl zur rechtssicheren Batteriesammlung als auch zu der von vielen Seiten gewünschten Felixibilisierung der Sammelstellenanbindung an herstellereigene Rücknahmesysteme leisten werden“, sagt Chryssos.
(EU-Recycling 12/2019, Seite 4, Foto: Dr. Jürgen Kroll)