Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Pfandpflicht

Stärkung des Mehrwertsystems: Die Länderkammer spricht sich für die Ausweitung der Pfandpflicht auf Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen aus. Die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, heißt es in einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung des Bundesrates.

Voraussetzung für die erweiterte Pfandpflicht soll jedoch sein, dass die aus den Einwegflaschen gewonnenen Rezyklate auch gut zu verwerten sind. Zur Begründung dieser Einschränkung verweist der Bundesrat auf die stoffliche Zusammensetzung von Einweg-Kunststoffflaschen für Frucht- und Gemüsesäfte: Sie mache ein Recycling mitunter unmöglich.

Bei Fruchtsäften werden verstärkt Additive als Sauerstoffbarriere eingesetzt, die sich beim erneuten Einsatz als Rezyklat verfärben. Dadurch werden aus ursprünglich transparenten PET-Flaschen gelblich verfärbte Flaschen, die in den Märkten nicht mehr absetzbar sind. Die Länder plädieren daher dafür, dass die Recyclingfähigkeit von PET-Flaschen erhöht wird. Hierfür soll die Bundesregierung auf die Wirtschaft einwirken, auf entsprechende Additive zu verzichten, die das „Bottle-to-Bottle“-Recycling verhindern. Da mit der Ausweitung des Pfandsystems für verschiedene Branchen steigende Kosten verbunden sind, spricht sich der Bundesrat weiter dafür aus, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Pfandpflichtausweitung eine umfangreiche Kostenfolgenabschätzung durchführt. Zudem soll der Handel mit Übergangsfristen entlastet werden.

Bessere Kennzeichnung, keine Benachteiligung
Außerdem fordern die Länder Erleichterungen für die Verbraucher: Derzeit ist das jeweilige Pfandsystem auf den Verpackungen häufig schwer erkennbar. Sie sollten deshalb gut sichtbar mit den Begriffen Einweg beziehungsweise Mehrweg ausgezeichnet werden.

Auch steuerrechtlich sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Es dürfe nicht sein, dass Einheitsleergut gegenüber Individualleergut beim Pfandgeld benachteiligt wird. Deshalb müsse die Verwendung von Einheitsflaschen zur Stärkung des Mehrwegsystems gefördert werden. Der Bund solle in Abstimmung mit den Ländern geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht. Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor einem guten Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränken mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Dieser beträgt 25 Cent.

Der bvse begrüßt den Grundsatzbeschluss, der nun weiter konkretisiert werden sollte. Um das bestehende PET-Recycling ökologisch sinnvoll zu erweitern, müsse geregelt werden, so der Verband, dass eine kompetente zentrale Stelle – dazu zählen die ZSVR – Zentrale Stiftung Verpackungsregister oder auch die DPG – Deutsche Pfandgesellschaft – die Pfandflaschen auf ihre Recyclingfähigkeit prüft. Entscheidender Punkt hier: dass die pfandpflichtigen Getränkeflaschen den Anforderungen für das Recycling genügen. bvse-Vizepräsident Herbert Snell: „Wir wollen mehr Recycling, aber wir wollen unser Qualitätsniveau halten und weiter verbessern. Deshalb ist eine genaue Prüfung und Einordnung der Recyclingfähigkeit erforderlich, um das PET-Recycling auch weiterhin zu gewährleisten.“

(EU-Recycling 04/2020, Seite 5, Foto: Janaina Caixeta Jana93/Pixabay)

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