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Waste-to-Energy kann als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit angesehen werden

Eine neue FEAD-Studie untersucht die Rolle der thermischen Abfallbehandlung zur Energierückgewinnung im Kontext der EU-Taxonomie-Verordnung.

Waste-to-Energy kann als ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivität gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung angesehen werden. Das geht aus einer rechtlichen Analyse der EU-Taxonomie-Verordnung von PricewaterhouseCoopers im Auftrag des europäischen Dachverbandes der Entsorgungswirtschaft FEAD hervor. Die Analyse beschäftigt sich eingehend mit der Frage, ob die thermische Abfallbehandlung zur Energierückgewinnung (Waste-to-Energy) im Kontext der Bestimmungen der EU-Taxonomie-Verordnung als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit angesehen werden kann.

Die EU-Verordnung über nachhaltige Investitionen, besser bekannt als Taxonomie-Verordnung, ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Kriterien zur Bestimmung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Investoren sollen so Klarheit über die Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten erhalten, um Investitionen in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu intensivieren. Bis dato war unklar, ob Waste-to-Energy (R1) die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt, da in der Verordnung nicht zwischen thermischer Abfallbehandlung zur Energierückgewinnung und Abfallverbrennung zur Entsorgung unterschieden wird.

Die durchgeführte rechtliche Analyse kam zu dem Schluss, dass (a) die Abfallverbrennung differenziert betrachtet werden muss, (b) eine Unterscheidung zwischen der Verbrennung zur Entsorgung und der Verbrennung zur Energierückgewinnung (R1) erforderlich ist, und dass (c) Waste-to-Energy (R1) mit der Kreislaufwirtschaft vereinbar ist und gleichzeitig andere Umweltziele erfüllt, sofern die Abfallhierarchie berücksichtigt wird. Die Rückgewinnung der Energie aus nicht-recycelbaren Abfällen müsse demnach als umweltverträgliche wirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden.

(EU-Recycling 11/2020, Seite 5, Foto: Dr. Jürgen Kroll)

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